Vermischtes

EuGH: Schockbilder dürfen durch Automat verdeckt werden

  • Donnerstag, 9. März 2023
Heute fiel das EuGH-Urteil zu Warnhinweisen beim Verkauf von Zigaretten am Automaten. Hintergrund ist ein Verfahren am Bundesgerichtshof um Automaten, bei denen die Zigarettenpackung aufs Kassenband fällt, nachdem man eine Marke ausgewählt hat. /picture alliance, Sven Hoppe
Heute fiel das EuGH-Urteil zu Warnhinweisen beim Verkauf von Zigaretten am Automaten. Hintergrund ist ein Verfahren am Bundesgerichtshof um Automaten, bei denen die Zigarettenpackung aufs Kassenband fällt, nachdem man eine Marke ausgewählt hat. /picture alliance, Sven Hoppe

Luxemburg – Sind Zigarettenpackungen in einem Automaten von außen nicht sichtbar, müssen auch die Schockbilder auf den Päckchen nicht zwangsläufig zu sehen sein.

Wenn der Verbraucher die Packung nicht sehen kann, „wird er keinen Kaufimpuls verspüren, dem durch die ge­sundheitsbezogenen Warnhinweise entgegengewirkt werden soll“, heißt es in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg von heute (Rechtssache C-356/22).

Damit werde das Ziel, die menschliche Gesundheit zu schützen, nicht gefährdet. Hintergrund des Urteils ist ein Verfahren aus Deutschland. Die Nichtraucherinitiative Pro Rauchfrei hatte geklagt, weil an den Kassen in zwei Münchner Supermärkten Zigaretten über Automaten angeboten wurden, ohne dass Warnhinweise für den Kunden von außen zu sehen waren.

Der Bundesgerichtshof hatte das Verfahren im Februar 2022 ausgesetzt, und den EuGH gebeten, für den Fall relevantes EU-Recht auszulegen.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung