Vermischtes

Raucher sehen künftig häufiger Warnungen auf Zigarettenautomaten

  • Donnerstag, 9. Dezember 2021
/picture alliance, Soeren Stache
/picture alliance, Soeren Stache

Luxemburg – Raucher müssen künftig Warnungen wie Schockbilder von verfaulten Zähnen bereits auf den Auswahltasten von Zigarettenautomaten sehen, wenn die Tasten Kippenpackungen ähneln.

Wie aus einem heute bekanntgegeben Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervorgeht, müssen die War­nungen auf den entsprechenden Tasten zu sehen sein, selbst wenn Verbraucher vor dem Kauf die eigent­liche Schachtel und somit die Warnhinweise sehen (Rechtssache C-370/20).

Hintergrund des Urteils ist ein Verfahren am Bundesgerichtshof, bei dem es um Automaten in Super­märk­­ten geht, bei denen die Zigarettenpackung aufs Kassenband fällt, nachdem man eine Marke ausge­wählt hat.

Die Nichtraucherinitiative Pro Rauchfrei hatte geklagt, weil an den Kassen in zwei Münchener Super­märk­ten Zigaretten über entsprechende Automaten angeboten wurden, ohne dass Warnhinweise für den Kunden von außen zu sehen waren. Die Auswahltasten waren laut Bundesgerichtshof „hinsichtlich Mar­ken­logo, Proportion, Farbgebung und Dimensionierung wie Zigarettenpackungen gestaltet“.

Nach EU-Recht müssen auch auf Bildern der Schachteln Warnungen – etwa Fotos von amputierten Bei­nen oder verfaulten Zähnen – zu sehen sein.

Wie der EuGH nun klarstellt, ist ein solches „Bild einer Packung“ im Sinne des EU-Rechts bereits eine Dar­stellung, die hinsichtlich der „Umrisse, Proportionen, Farben und Markenlogo“ mit einer solchen Pa­ckung assoziiert werden kann. Es muss also beispielsweise kein originalgetreues Foto einer Schachtel sein, damit die Darstellung den Regeln des EU-Rechts unterliegt.

dpa

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