Europäisches Parlament verlängert Übergangsfristen für In-Vitro-Diagnostika

Straßburg – Das Europäische Parlament hat verlängerte Übergangsfristen für bestimmte In-Vitro-Diagnostika beschlossen, also für medizinische Tests. Dies soll Engpässe vermeiden und dafür sorgen, dass Patienten, Krankenhäuser und Forschungseinrichtungen weiterhin notwendige Tests in ausreichender Zahl erhalten.
Bei den Übergangsregelungen geht es um eine neue Verordnung über In-Vitro-Diagnostika, die im Mai 2022 in Kraft tritt. Sie regelt den Marktzugang für alle Medizinprodukte zur medizinischen Laboruntersuchung von aus dem menschlichen Körper stammenden Proben, so zum Beispiel HIV-Tests, Schwangerschaftstests oder auch Coronatests.
Eine wesentliche Neuerung der Verordnung ist die Prüfung der Diagnostika durch sogenannte Benannte Stellen, in Deutschland zum Beispiel TÜV und Dekra. Mit der neuen Verordnung wird die Einbeziehung dieser benannten Stellen von rund acht Prozent auf etwa 80 Prozent steigen.
Problematisch ist unter anderem der schleppende Aufbau dieser Benannten Stellen, die für die Überprüfung der In-Vitro-Diagnostika zuständig sind. Fehlen die Prüfer, können Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren aber nicht rechtzeitig durchführen.
„Die ursprüngliche Verordnung bleibt richtig, notwendig und in Kraft. Durch die heute beschlossenen verlängerten Übergangsfristen wird aber sichergestellt, dass Patienten, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen und andere medizinische Institutionen auch nach Inkrafttreten der neuen Verordnung in Mai 2022 weiterhin mit allen notwendigen diagnostischen Test ausgestattet bleiben“, sagte der CDU-Europaabgeordnete und gesundheitspolitische Sprecher der EVP-Christdemokraten im Europäischen Parlament, Peter Liese.
„Die nun beschlossenen verlängerten Übergangsfristen beheben dieses Problem und sind im Interesse der Patienten, Mediziner, Forscher und Hersteller“, betonte er.
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