Europäisches Risikobewertungsverfahren für Codein-haltige Arzneimittel
Bonn – Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat auf europäischer Ebene ein neues Risikobewertungsverfahren für Codein-haltige Arzneimittel angestoßen. Ziel ist die Neubewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses von Codein zur Behandlung von Husten bei Kindern.
Dem Institut zufolge kann die Einnahme von Codein bei Patienten mit einer bestimmten genetischen Ausprägung zu einer Opioidvergiftung führen. Die Betroffenen wandeln Codein sehr schnell zu Morphin um. Deshalb sei die Anwendung Codein-haltiger Arzneimittel zur Schmerzbehandlung bei Kindern 2013 bereits deutlich eingeschränkt worden.
Mit dem neuen Risikobewertungsverfahren will das BfArM auf europäischer Ebene weitergehende Maßnahmen zur Risikominimierung auch bei der Behandlung von Husten erreichen. Das neue Verfahren umfasst auch Codein-haltige Arzneimittel zur Therapie von Erkältungskrankheiten. Diese sind jedoch in Deutschland, im Gegensatz zu einigen anderen europäischen Ländern, nicht zugelassen.
Das BfArM rät Ärzten, Codein nur nach sorgfältiger Nutzen-Risikoabwägung in der niedrigsten wirksamen Dosierung und für die kürzest mögliche Behandlungsdauer zu verschreiben. Zudem sollten sie Eltern vor der Hustenbehandlung ihrer Kinder mit Codein auf mögliche Risiken hinweisen, damit diese bei einer verlangsamten Atmung sofort einen Arzt informieren.
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