Politik

Evangelische Kirche: Gesetzentwurf zu Sterbehilfe greift zu kurz

  • Montag, 19. November 2012

Hannover – Vor der Bundestagsdebatte zum geplanten Sterbehilfegesetz fordert der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ein generelles Verbot der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung. Die geplante Regelung greife zu kurz, wenn sie lediglich auf Gewinn zielende Formen der Sterbehilfe verbiete, heißt es in einer heute in Hannover veröffentlichten Stellungnahme des Rates der EKD.

Der Bundestag wird voraussichtlich in der kommenden Woche über den „Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ in Erster Lesung beraten. Der im August vorgelegte Entwurf soll die gewerbsmäßige, auf Gewinnerzielung abzielende Suizidbeihilfe verbieten. Weiterhin soll aber die Suizidbeihilfe aus altruis­tischen Motiven erlaubt sein, etwa durch nahe Angehörige von Schwerstkranken oder andere ihnen nahestehende Personen.

Aus christlicher Sicht sei die Selbsttötung grundsätzlich abzulehnen, heißt es in der EKD-Erklärung. Dies gelte auch für die Beihilfe zum Suizid. Allerdings gebe es „Grenz­fälle“, in denen Menschen zu der Entscheidung kämen, ihrem Leben ein Ende zu setzen oder in denen sie Sterbehilfe leisteten und diese persönlich verantworteten. Allerdings bleibe „vor dem Gebot Gottes“ die Tötung menschlichen Lebens immer ein „schuldhafter Vorgang“. „Die Härte dieser Erkenntnis darf nicht verdrängt werden. Aber sie berechtigt nicht zu Schuldvorwürfen gegenüber anderen.“

Die katholischen Bischöfe sprachen sich bereits im September ähnlich wie die EKD für ein umfassendes Verbot von jeglicher organisierten Beihilfe zur Selbsttötung aus. Andernfalls könne der Eindruck entstehen, als wenn alle nicht kommerziellen Formen der Beihilfe zur Selbsttötung legitim seien, so die Deutsche Bischofskonferenz. Die Bischöfe drängten zudem auf eine Ausweitung der Hospizangebote für Sterbenskranke und eine Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung in Deutschland.

kna

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