Ethikrat: Regierungsentwurf zur Suizid-Beihilfe problematisch
Berlin – Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Suizid-Beihilfe schafft nach Einschätzung des Deutschen Ethikrats „mehr Probleme als Lösungen“. Durch die Beschränkung auf die gewerbsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung könnten größere Anreize für andere, im Gesetzentwurf nicht berücksichtigte Formen der organisierten Beihilfe geschaffen werden, meinte der Ethikrat laut einer am Donnerstagabend in Berlin verbreiteten Erklärung. Das Gremium hatte sich zuvor sowohl in öffentlicher als auch nichtöffentlicher Sitzung mit dem Thema beschäftigt.
Dabei seien die „enorme Komplexität des Themas und die Schwierigkeiten bei der Abgrenzung unterschiedlicher Fallkonstellationen“ der Suizid-Beihilfe deutlich geworden, heißt es weiter in der Mitteilung.
Der Ethikrat plädiere dafür, jede Form der organisierten Suizid-Beihilfe zu regulieren. Die „Regulierungsrichtung“ sei dabei kontrovers diskutiert worden. Eine weitere gesellschaftliche Debatte sei deshalb dringend erforderlich. Diese sollte sich nach Ansicht des Ethikrats nicht auf Fragen der Suizid-Beihilfe begrenzen, sondern auch und vor allem die Stärkung der Prävention sowie den Ausbau der Palliativmedizin und -pflege in der medizinischen Praxis und in der Aus- und Weiterbildung befördern.
Das Bundeskabinett hatte im August einen Gesetzentwurf zur Suizid-Beihilfe beschlossen. Der von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegte Entwurf verbietet die gewerbsmäßige, auf Gewinnerzielung abzielende Suizid-Beihilfe etwa durch einen kommerziell arbeitenden Verein. Weiterhin erlaubt sein soll aber die Suizid-Beihilfe aus altruistischen Motiven etwa durch nahe Angehörige von Schwerstkranken oder andere ihnen nahestehende Personen.
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