Evidenzlage zur Behandlung der Vulvodynie begrenzt, aber positive Effekte

Köln – Es gibt nur wenig Evidenz dazu, welche nicht medikamentösen Behandlungen bei einer Vulvodynie helfen können. Für einige Interventionen signalisieren Studien aber positive Effekte auf patientenrelevante Endpunkte wie Schmerzen und Sexualfunktion.
Das berichtet ein interdisziplinäres Team von Wissenschaftlern unter Federführung des Instituts für Forschung in der Operativen Medizin (IFOM), Universität Witten/Herdecke, im Auftrag des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).
Die Expertise ist im Rahmen der IQWiG-Reihe „ThemenCheck Medizin“ erschienen. Die Fragestellungen dieser Reihe gegen auf Vorschläge von Bürgern zurück.
Vulvodynie ist laut dem Wissenschaftsteam definiert als chronischer Schmerz im Bereich der Vulva, der seit mindestens drei Monaten besteht und nicht durch offensichtliche klinische Auffälligkeiten, infektiöse, neoplastische, entzündliche oder neurologische Ursachen erklärbar ist.
„Meist handelt es sich um eine somatoforme Schmerzstörung, die durch ein komplexes Zusammenspiel peripherer und zentraler Schmerzmechanismen, erhöhte Muskelspannung im Beckenbereich sowie interpersonelle und affektive Faktoren beeinflusst wird“, heißt es in dem Bericht.
Die Arbeitsgruppe konnte 17 randomisierte kontrollierte Studien in die Bewertung zum Nutzen nicht medikamentöser Verfahren einbeziehen. Die untersuchten Interventionen umfassen psychotherapeutische Verfahren, Beckenbodentherapie, Akupunktur, Lasertherapie und andere Anwendungen.
Studien zu weiteren nicht medikamentösen Verfahren wie Hypnose, Yoga, Achtsamkeitstraining oder operativen Maßnahmen lagen entweder nicht vor oder erfüllten nicht die Einschlusskriterien. Hinweise auf einen Nutzen fanden sich vor allem für Physiotherapie, extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) sowie einige psychotherapeutische Verfahren wie die Akzeptanz- und Commitmenttherapie.
Für den Endpunkt Schmerz ließ sich ein Hinweis auf einen Nutzen durch die ESWT im Vergleich zur Schein-ESWT ableiten. Außerdem ließ sich ein Hinweis für einen Schaden durch die transkranielle Gleichstromstimulation im Vergleich zur Scheinstimulation ableiten.
„Aufgrund geringer Fallzahlen, methodischer Schwächen sowie Heterogenität der Populationen und Interventionsdurchführungen ist die Aussagesicherheit dieser Ergebnisse insgesamt jedoch gering“, schreibt die Arbeitsgruppe. Interessierte können den Bericht bis zum 9. Januar 2026 kommentieren.
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