Vermischtes

Ex-AWO-Chefs müssen Schadenersatz zahlen

  • Donnerstag, 19. Oktober 2023
/picture alliance, Fotostand, Fritsch
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Frankfurt am Main – Zwei frühere leitende Funktionäre der Arbeiterwohlfahrt (AWO) im Rhein-Main-Gebiet müssen dem Wohlfahrtsverband nach einer neuen Gerichtsentscheidung Schadenersatz in Millionenhöhe zahlen.

Das Arbeitsgericht Frankfurt hatte im November 2022 die Klage der AWO gegen das Ehepaar Jürgen und Hannelore R. zwar abgewiesen – er leitete den Kreisverband Frankfurt, sie den Kreisverband Wiesbaden. Doch die AWO ging dagegen erfolgreich in die Berufung, wie das Hessische Landesarbeitsgericht (HLAG) in Frankfurt gestern mitteilte. Zuerst hatte der Hessische Rundfunk darüber berichtet.

Das HLAG änderte nach eigener Auskunft das erstinstanzliche Urteil und verurteilte Jürgen R., der AWO gut 1,5 Millionen Euro plus Zinsen Schadenersatz zu zahlen (Az. 16 Sa 1733/22). Zudem seien er und seine Frau Hannelore als Gesamtschuldner zur Zahlung weiterer rund 221.000 Euro Schadenersatz an die AWO ver­urteilt worden.

„Die Revision wurde nicht zugelassen“, teilte das HLAG mit. Dennoch sei die neue Entscheidung nicht rechts­kräftig: „Hiergegen kann beim Bundes­arbeits­gericht Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden.“

Der Anwalt des Ehepaars will nun das schriftliche Urteil genau prüfen. „Da das Gericht keine Revision zuge­lassen hat, sind wir auf die Beschwerde angewiesen“, sagte er. Er verwies darauf, dass in erster Instanz kein Fehl­verhalten seiner Mandanten erkannt worden sei. Er sehe mehrere „offene Punkte“ zugunsten seiner Man­danten.

Die neue AWO-Führung hatte die R.s auf 1,77 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Größter Posten waren Spenden von 935.000 Euro des Kreisverbands Frankfurt an den Kreisverband Wiesbaden – nach Dar­stellung der AWO ohne Grund.

Nach früheren Angaben des Anwalts der R.s wurde damit Hannelore R. bezahlt, die Arbeitnehmerin der AWO Frankfurt gewesen sei und dort „den Laden am Laufen hielt“. Die AWO wollte von den R.s auch 582.000 Euro zurück, die die AWO an Steuern nachzahlen musste, nachdem ihr einst die Gemeinnützigkeit aberkannt worden war.

Die komplexe AWO-Affäre um überhöhte Gehälter, Luxus-Dienstwagen und Scheinanstellungen erschüttert schon seit Jahren das Rhein-Main-Gebiet. Dabei sind Zivil- und arbeitsrechtliche Verfahren nur ein Teil der juris­tischen Folgen: Die Frankfurter Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Untreue und Betrug in Millionenhöhe.

dpa

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