Vermischtes

Ex-Chefs des MDK-Verwaltungsrates zu Schadenersatz verurteilt

  • Montag, 15. April 2019
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Celle – Zwei ehemalige Verwaltungsratsvorsitzende des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) in Niedersachsen haften für überhöhte Gehälter, die sie einem früheren Geschäftsführer gewährt haben. Dem MDK sei ein Schaden von 410.000 Euro entstanden, befand das Landessozialgericht in Celle heute. Die beiden Ex-Chefs des Verwaltungsrates wurden verurteilt, sich am Schadenersatz zu beteiligen (Az.: L 16 KR 61/16).

Der Medizinische Dienst erstellt unter anderem Gutachten zur Pflegebedürftigkeit oder in Streitfällen zwischen Patienten und Ärzten. In sein Aufsichtsorgan, den Verwaltungsrat, werden Vertreter von Krankenkassen und Versicherten, aber auch von Arbeitgebern und Gewerkschaften entsandt.

Der Landesgeschäftsführer des MDK wird nach niedersächsischem Beamtenrecht besol­det. Ein Geschäftsführer setzte bei den Vorsitzenden des Rates aber durch, dass ihm von 1997 bis 2009 hohe Zulagen gewährt wurden – ohne Absprache mit den anderen Mit­gliedern des Verwaltungsrats und unter Verletzung des Beamtenrechts.

Seit 2009 hat es in dem Fall mehrere Prozesse gegeben. Die Beklagten sagten vor dem Landessozialgericht, sie seien nur ehrenamtlich tätig gewesen und hätten sich im Beam­tenrecht nicht ausgekannt. Die Richter in Celle urteilten aber, sie hätten ihre Pflichten grob fahrlässig verletzt. Über die Jahre haben der Ex-Geschäftsführer und die Versiche­rung des MDK einen Teil des Schadens beglichen. Die Ex-Vorsitzenden müssen noch für 118.000 Euro geradestehen.

dpa

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