Experten befürchten frühe Pilzvergiftungswelle

Mainz/Homburg – Experten befürchten für die kommenden Wochen einen Anstieg der Zahl an Pilzvergiftungen. Grund dafür ist die in diesem Jahr deutlich früher beginnende Saison. „Wir sind in diesem Jahr mit der Pilzsaison zwei bis drei Wochen früher dran“, sagte der Leiter des Giftinformationszentrums (GIZ) der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen, Andreas Stürer, in Mainz. Daher erwartet er eine der frühesten Vergiftungswellen der vergangenen 15 bis 20 Jahre.
Während sich im Sommer besonders viele Pilzsammler beim GIZ melden, gibt es in den ersten Monaten des Jahres nur wenige Fälle – die meisten von ihnen werden durch eingefrorene Giftpilze des Vorjahres hervorgerufen. Zugenommen haben laut Stürer Vergiftungen, bei denen Menschen vor allem aus Osteuropa den giftigen Knollenblätterpilz mit essbaren Pilzen ihrer Heimat verwechselt haben.
Bisher keine Todesfälle
Das GIZ zählte seit Januar 227 Fälle, rund 80 Prozent davon aus Rheinland-Pfalz und Hessen, der Rest aus den benachbarten Bundesländern. Todesfälle gab es nicht. Im Saarland gibt es nach Angaben des Informations- und Behandlungszentrums für Vergiftungen in Homburg nicht genügend Fallzahlen, um Tendenzen abzuleiten.
Alarm schlägt hingegen das Giftinformationszentrum Nord in Göttingen. Die Zahl der Pilzvergiftungen sei in diesem Sommer bereits extrem gestiegen. Alleine im Juli habe es mehr als 130 Anfragen zu Pilzvergiftungen gegeben, sagte der stellvertretende Leiter Andreas Schaper. „Das sind doppelt so viele Fälle wie in den vorherigen Jahren.“ Auch im August habe sich dieser Trend bisher fortgesetzt. Es habe bereits mehrere sehr schwere Knollenblätterpilz-Vergiftungen gegeben, zum Glück aber noch keine Todesfälle.
Gute Wachstumsbedingungen für Pilze
Das an der Universitätsmedizin Göttingen angesiedelte Giftinformationszentrum Nord ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Länder Bremen, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Hauptaufgabe ist die Beratung von Laien und Fachleuten bei akuten Vergiftungsfällen.
Hauptursache für die beunruhigende Entwicklung sind die derzeit guten Wachstumsbedingungen für Pilze, weil es warm und extrem feucht ist. „Je mehr Pilze wachsen, desto größer ist die Zahl der Vergiftungen“, sagte Schaper. Er warnte alle Unkundigen dringend davor, Pilze zu sammeln und dann zu essen.
Gefährdet seien zum einen kleinere Kinder, die im Garten, im Wald oder im Kindergarten Pilze essen, sagte der Leiter des Giftinformationszentrums, Martin Ebbecke. Gefährdet seien außerdem unerfahrene Sammler, die durch die Wälder streiften und sammelten, ohne sich richtig auszukennen.
Die größte Gefahr geht nach Angaben von Gift-Experte Schaper von grünen Knollenblätterpilzen aus. „Sie enthalten Zellgifte. Ihr Verzehr kann zu schweren Leberschäden und im schlimmsten Fall auch zum Tod führen.“ Verwechslungsgefahr bestehe mit verschiedenen Champignon-Arten, aber auch mit Täublingen, sagte Ebbecke.
Knollenblätterpilz ist tückisch
„Besonders tückisch ist, dass Knollenblätterpilze genießbaren Speisepilzen aus anderen Regionen der Welt zum Verwechseln ähnlich sehen“, sagte der Pilzsachverständige der Deutschen Gesellschaft für Mykologie, Holger Foerster, aus Uslar im Solling. Dies gelte zum Beispiel für Teile der früheren Sowjetunion. Besondere Gefahr besteht nach Darstellung des Pilz-Sachverständigen Foerster auch für Flüchtlinge aus Syrien, weil es dort essbare Pilze gebe, die von der giftigen Sorte in Deutschland kaum zu unterscheiden seien.
In der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) zum Beispiel wurden im Juli mehrere aus Osteuropa stammende Patienten mit Knollenblätterpilz-Vergiftungen aufgenommen. In den vergangenen Jahren hatte es in Norddeutschland wiederholt auch Todesfälle gegeben. 2015 zum Beispiel war ein Pilzsammler aus Bremerhaven gestorben.
Bei Verdacht auf Vergiftung mit Knollenblätterpilz müssten Betroffene unbedingt ins Krankenhaus gebracht werden, sagte Schaper. Dort könne man ein Gegengift geben. Die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) hatte zuletzt darauf hingewiesen, dass Ärzte entsprechende Fälle anonym an das Bundesinstitut für Risikobewertung melden müssen. Grundlage ist das Chemikaliengesetz (Paragraph 16e Absatz 2).
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