Politik

Experten formulieren fünf Ziele für Gesundheits­wirtschaft

  • Donnerstag, 9. November 2017

Berlin – Im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) steht die Beschleunigung der Digitalisierung in der Gesundheitswirtschaft weiterhin oben auf der Agenda. Das berichtete Harald Kuhne, Ministerialdirektor im BMWi, gestern bei der Veranstaltung Plattform Innovation im Gesundheitswesen (PLATIN).

Nachdem Bundesministerin Brigitte Zypries (SPD) Ende Mai ein Eckpunktepapier zur Digitalisierung in diesem Sektor vorgelegt hatte, wurde unter Leitung des BMWi im September eine „Werkstatt Digitalisierung“ durchgeführt. Im Vorfeld der Werkstatt hatte das BMWI aus 21 veröffentlichten Positionspapieren von Verbänden, Institutionen und Politik 31 zentrale Forderungen zur Digitalisierung der Branche herausgearbeitet und zehn Handlungsfeldern zugeordnet. Im Rahmen des Workshops haben 30 Expertinnen und Experten aus Verbänden und Institutionen des Gesundheitswesens daraus dann fünf zentrale Forderungen extrahiert.

Nationale E-Health-Strategie

An erster Stelle sei die gemeinsame Erarbeitung einer nationalen E-Health-Strategie gefordert worden, sagte Kuhne. Diese sollte sich auf einige wenige Kernbereiche konzentrieren und den Mehrwert der Digitalisierung darstellen. Die Experten hielten zudem eine staatliche Stelle für Digitalisierung in der Gesundheitswirtschaft für erforderlich, ebenso eine Plattform, die alle Akteure zusammenbringe.

Im Zentrum der E-Health-Strategie muss nach Meinung der Experten die elektronische Patientenakte (ePA) stehen, für die einheitliche Mindestanforderungen und technische Standards vorgegeben werden sollten. Die Datensouveränität müsse zudem beim Patienten liegen. Erfahrungen mit bereits laufenden ePA-Projekten sollten genutzt werden.

Ein einheitlicher, einfacher und sicherer Datenschutz ist Kuhne zufolge eine weitere Forderung der Workshop-Teilnehmer. Dieser müsse unter anderem die Daten­souveränität des Einzelnen gewährleisten, eine einfache datenschutzrechtliche Einwilligung ermöglichen und den Anforderungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung Rechnung tragen.

Aus Sicht der Experten müsse zudem die Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung ermöglicht werden. Voraussetzungen hierfür seien eine zentrale Dateninfrastruktur beziehungsweise eine Datensammelstelle sowie einheitliche internationale Standards bei der Sammlung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten. Prinzipiell sei das Recht des Bürgers auf seine Gesundheitsdaten zu gewährleisten, ebenso ein transparenter, nachvollziehbarer Umgang mit den Daten.

Um schließlich einen schnelleren Zugang zur Regelversorgung zu ermöglichen, halten die Experten laut Kuhne zusätzliche Beratungsangebote für Start-ups für erforderlich. Experimentierräume zur Erprobung digitaler Innovationen sollten ausgeweitet werden. Ebenso sollten das Studiendesign zur Zulassung angepasst und das Verfahren zur Festlegung von EBM-Ziffern überarbeitet werden.

KBr

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