Experten raten bei Reisen zu Organspendeausweis in Landessprache

Köln – Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) rät Reisenden, einen Organspendeausweis in der jeweiligen Landessprache mitzuführen. Unter welchen Umständen Organe von Verstorbenen entnommen werden dürfen, sei in den Ländern Europas nämlich nicht einheitlich geregelt, teilte die BZgA in Köln mit.
Generell greife bei einem Todesfall im Ausland das jeweilige Landesgesetz. Mit einem Organspendeausweis in der Landessprache könnten Reisende auch im Ausland ihre persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organspende dokumentieren.
In Deutschland gilt die Entscheidungslösung. Sie sieht vor, dass sich jeder aktiv mit der Frage beschäftigen muss, ob er spendet oder nicht. Jeder Bundesbürger ab 16 Jahren soll regelmäßig von den Krankenkassen über seine Haltung zur Organspende befragt werden. Eine Pflicht zur Entscheidung gibt es aber nicht.
In Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Litauen, Rumänien und in der Schweiz dagegen gilt laut BZgA die Zustimmungslösung, nach der es einer ausdrücklichen Zustimmung bedarf. In Ländern wie Frankreich, Italien, Polen, Spanien, Österreich und der Türkei sei die Organspende nach der Widerspruchslösung geregelt. Danach ist grundsätzlich jeder Verstorbene ein potenzieller Organspender, sofern er dem nicht zu Lebzeiten widersprochen hat.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: