Politik

Länder drängen auf Widerspruchslösung bei Organspenden

  • Donnerstag, 21. Juni 2018
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Düsseldorf – Mehr Organspenden in Deutschland mobilisieren wollen die Gesundheits­minister der Länder zusammen mit dem Bundesgesundheitsministerium. „Wir müssen alle Kräfte mobilisieren, um den Negativtrend in Deutschland umzukehren“, erklärte Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) zum Abschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) heute in Düsseldorf.

Diese Trendwende wollen die Minister mit zwei Strategien schaffen: einer besseren Ausstattung der Krankenhäuser und einer neuen politischen Debatte. Darin soll es um die sogenannte Widerspruchslösung oder zumindest um eine verbindliche Entschei­dungs­lösung gehen.

Ausstattung der Krankenhäuser verbessern

Laut der GMK besitzen mehr als 30 Prozent der Deutschen einen Organspendeausweis. Diese Zahl sei zwar verbesserungswürdig, die Entnahmepraxis in den Kliniken schöpfe aber wegen Zeitmangel, unklarer Strukturen und fehlender Kostenübernahme noch nicht einmal diese dokumentierte Bereitschaft aus. „Wir wollen eine bessere und verbindliche Finanzierung bei den Organspenden. Außerdem soll es eine Personalstelle nur für das Thema Organspenden pro 100 Intensivbetten geben“, sagte Prüfer-Storcks. 
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kündigte auf der GMK einen Gesetz­entwurf schon in diesem September an, der die Verbesserungen – und die Verpflich­tungen – für die Kliniken regeln soll.

Auch die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) begründet die sinkende Spendenbereitschaft unter anderem mit Defiziten bei der Arbeit in den Kliniken. Ärzte würden bei der Behandlung unheilbar kranker Menschen bisher nicht systematisch genug die Möglichkeit einer Organspende ansprechen, um potenzielle Spender zu gewinnen. Das Problem sind laut DSO „organisatorische Schwachstellen“ in Kliniken.

Pflicht zur Entscheidung ist notwendig

„Im Augenblick haben wir bei der Organspende in Deutschland das Recht auf Nichtentscheiden. Wir müssen hin zur Pflicht zur Entscheidung“, umriss Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) den Ansatz der Minister. Diese Debatte solle auch im Bundestag geführt werden und in einer Gesetzesänderung münden.

Nötig sei eine „breite gesellschaftliche, politische, parlamentarische Debatte“, ob nicht die sogenannte Widerspruchslösung oder eine verbindliche Entscheidungslösung eine Option wären, sagte Prüfer-Storcks bei der GMK-Abschlusspressekonferenz. Bei der auch von der Ärzteschaft geforderten Widerspruchslösung wird eine Zustimmung zur Organspende vorausgesetzt, wenn ein Mensch dem zu Lebzeiten nicht aktiv widerspricht. 

In Deutschland gilt bei Organspenden die sogenannte Entscheidungslösung: Jeder, der älter als 16 Jahre ist, wird von seiner Krankenkasse in regelmäßigen Abständen aufgefordert, eine freiwillige Erklärung über seine Bereitschaft zur Organspende abzugeben. Wird dies nicht dokumentiert, werden im Todesfall die Angehörigen befragt, ob sie im Sinn des Verstorbenen einer Spende zustimmen oder nicht.

2017 war die Zahl der Organspender in Deutschland auf den niedrigsten Stand seit 20 Jahren gesunken – bundesweit gab es nur 797 Spender, 60 weniger als im Jahr zuvor. Die Zahl der gespendeten Organe ging um 9,5 Prozent auf 2.594 zurück. Aktuellen Umfragen zufolge stehen zwar 84 Prozent der Bundesbürger dem Thema Organspende grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Allerdings haben derzeit nur 36 Prozent einen Organspendeausweis.

hil

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