Ausland

Schweizer können Haltung zur Organspende in Datenbank eintragen

  • Montag, 1. Oktober 2018
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Bern – Die Schweizer können künftig ihr Ja oder Nein zur Organspende in einem Nationalen Organspenderegister eintragen lassen. Die nationale Stiftung für Organspende und Transplantation Swisstransplant schaltete die Datenbank heute frei. „Damit entsteht eine zeitgemäße Alternative zur Organspendekarte mit dem Vorteil, dass der Entscheid im Gegensatz zur Karte jederzeit auffindbar ist“, hieß es zum Start des Registers in Bern.

Es bleibe aber dabei, dass Organe – wie in Deutschland – nur mit ausdrücklicher Zustimmung entnommen werden dürften, betonte Swisstransplant. Ein Eintrag ins zentrale Organspenderegister sei freiwillig, könne jederzeit geändert werden und sorge bei Angehörigen für Gewissheit, im Sinne der verstorbenen Person zu handeln, betonten die Transplantationsmediziner.

15 Prozent der Schweizer haben einen Spenderausweis

„Im Nationalen Organspenderegister können ab sofort alle Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind und in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein wohnen, ihren Entscheid für oder gegen eine Organ- und oder Gewebespende festhalten“, so Swisstransplant-Präsident Pierre-Yves Maillard. Man gehe davon aus, dass 15 Prozent der Schweizer einen Spenderausweis haben. Derzeit finde sich im Todesfall im Krankenhaus aber bei weniger als zehn Prozent der Patienten eine Organspendekarte. In über 50 Prozent der Angehörigengespräche im Spital werde eine Organspende abgelehnt.

„Angehörige kennen den Wunsch des verstorbenen Familienmitglieds leider nur selten“, unterstrich Vizepräsident Christoph Haberthür. Mit einem Registereintrag werde es für alle Betroffenen und Beteiligten einfacher, weil der Wunsch des potenziellen Spenders klar festgestellt werden könne.

Im Nationalen Organspenderegister kann erstmals auch der Wille geäußert werden, ob man nicht transplantierbare Organe oder Gewebe für Forschungszwecke zur Verfügung stellen will oder nicht. Registrieren lassen können sich die Schweizer bei der Aufnahme im Krankenhaus oder möglicherweise über die Gemeindeämter.

In Deutschland noch keine zentrale Registrierung

In Deutschland haben Bundesrat und Bundestag bereits die Einrichtung eines bundesweiten Transplantationsregisters beschlossen. Darin werden allerdings nur die Daten von der Organentnahme bis hin zur Nachbetreuung nach einer Transplantation zentral zusammengefasst. Bürger können ihre Bereitschaft zur Organspende noch nicht zentral registrieren lassen. Geplant ist, diese Informationen künftig etwa auf der Krankenkassenkarte, im Personalausweis oder beim Führerschein eintragen zu lassen.

kna

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