Experten warnen vor Benachteiligung von Kindern mit Diabetes

Berlin – Kurz vor dem Schulstart in mehreren Bundesländern haben Diabetesexperten auf die Benachteiligung von Kindern mit insulinpflichtigem Diabetes hingewiesen. Diese könnten nicht gleichberechtigt am Bildungssystem teilhaben und seien in Kindergärten und Schulen noch immer unzureichend betreut.
Deshalb hat die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) ein bundesweites Gesetz und konkrete Finanzierungsmöglichkeiten auf Landesebene gefordert. Dadurch soll es möglich werden, die Inklusion von Kindern mit Diabetes durch zusätzliches, institutionseigenes Personal zu gewährleisten.
In Deutschland leben der DDG zufolge ungefähr 17.400 Kinder unter 14 Jahren mit Diabetes Typ 1. „Bis zu ihrem zwölften Lebensjahr benötigen diese Kinder in der Regel eine Unterstützung in ihrem Therapiemanagement – auch in Kindergarten und Schule“, erklärte Jutta Wendenburg, Sprecherin der AG Inklusion der Arbeitsgemeinschaft für Pädiatrische Diabetologie (AGPD).
Der Rechtsanspruch für Unterstützungsleistungen, um eine angemessene Schulbildung zu sichern, sei unbestritten und ergebe sich ganz klar aus dem Grundgesetz sowie der UN-Menschenrechtskonvention.
Probleme bei der Umsetzung
Allerdings kritisieren die DDG-Experten, dass die praktische Umsetzung auf Landes- und Kommunalebene und – vor allem die Finanzierung dieser Maßnahmen – in Deutschland nicht ausreichend geregelt oder nicht verwirklicht wird. „Im Gegenteil: In vielen Fällen fördert das deutsche Bildungssystem eher eine Exklusion statt Inklusion betroffener Kinder“, sagte Wendenburg.
So gaben in einer DDG-Umfrage 48 Prozent der betroffenen Eltern an, dass ihr Kind nicht gleichberechtigt an der Schule partizipieren könne. In Kindergärten wird fast jedes dritte Kind mit Diabetes von mehrtägigen Fahrten und jedes Fünfte von Ausflügen ausgeschlossen.
Nach Einschätzung der Organisation diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe können Schulleiter und Lehrer verunsichert sein und vor der Betreuung von Kindern mit Diabetes Typ 1 zurückschrecken. Oft befürchteten sie, überfordert zu sein oder in einem Notfall nicht kompetent handeln zu können.
„Kinder mit Diabetes Typ 1 sind in der Schule genauso belastbar und leistungsfähig wie gesunde“, sagte Kinderdiabetologe Thomas Danne, Beiratsmitglied von diabetesDE. Auch am Sportunterricht und Ausflügen könnten und sollten sie grundsätzlich teilnehmen: „Es gibt keinerlei Gründe, sie vom Besuch einer Regelschule auszuschließen“, so Danne. Dabei könnten auch Schulhelfer hilfreich sein.
Allerdings sind der DDG zufolge finanzielle und personelle Unterstützungsleistungen schwer zu beantragen und stellen Familien vor zusätzliche Herausforderungen: „In Deutschland gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung, wie und wo Teilhabeleistungen für Kinder mit insulinpflichtigem Diabetes beantragt werden können“, erklärte AGPD-Sprecher Thomas Kapellen.
Für Eltern und betreuende Diabetesteams sei es zunehmend schwieriger, entsprechende Hilfen zu organisieren, um einen Regelschulbesuch des Kindes zu ermöglichen. Angesichts des dramatischen Zuwachses der jährlichen Diabetes-Neuerkrankungsrate von rund vier Prozent – besonders von Kleinkindern – sei diese Gesamtsituation alarmierend, so die Diabetes-Experten.
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