Neuer Facharztvertrag zur Diabetesversorgung in Baden-Württemberg

Stuttgart – Der Ärzteverband Medi Baden-Württemberg und die DAK-Gesundheit haben einen neuen Facharztvertrag geschlossen, der die Versorgung von Diabetikern (Typ 1 und 2) verbessern soll. Ärzte können sich ab morgen in den Vertrag einschreiben, wie beide Partner heute mitteilten. Die Patientenbehandlung innerhalb des Vertrages startet Anfang 2020.
Mit dem neuen Angebot reagieren Medi und DAK-Gesundheit nach eigenen Angaben auf den Anstieg der Diabeteserkrankungen in den vergangenen Jahren. „Mehr als sechs Millionen Menschen sind aktuell betroffen, wovon ein Drittel nichts von der Erkrankung weiß. Pro Jahr werden in Folge des Diabetes 40.000 Beine, Füße oder Zehen amputiert, rund 2.000 Menschen erblinden, davon auch viele in Baden-Württemberg“, hieß es von den Vertragspartnern.
„Für Diabetiker, die eine intensivierte Insulinbehandlung benötigen, wird die Versorgung durch innovative Entwicklungen verbessert“, sagte Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von Medi Baden-Württemberg. Das betreffe vor allem die Anleitung zur Selbstanwendung zur kontinuierlichen unblutigen Gewebezuckermessung mittels neuartiger Geräte, bei denen ein Stechen für den Patienten entfalle. Zudem seien etwa Zusatzinformationen über Glukosetrends und eine engmaschige Überprüfung der Glukosewerte möglich.
„Für die Betroffenen und ihre Familien verbessert sich die Lebensqualität erheblich. Die besondere ambulante Versorgung umfasst eine lückenlose, patientenorientierte Behandlung“, sagte Thomas Bodmer, Vorstandsmitglied der DAK-Gesundheit. Wartezeiten würden reduziert und der Erstkontakt zu einem Facharzt innerhalb von zwei Wochen nach Anmeldung vertraglich zugesichert. Die Vertragspartner betonten, dass durch eine zielgenaue Leistungssteuerung die Patientenzufriedenheit steige und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung erhöht werde.
An dem Vertrag nach Paragraf 140a des fünften Sozialgesetzbuches können laut Medi Fachärzte für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie, Fachärzte für Innere Medizin, für Allgemeinmedizin oder für Kinder- und Jugendmedizin jeweils mit der Anerkennung „Diabetologie“ oder „Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)“ beziehungsweise mit vergleichbarer Qualifikation sowie Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Anerkennung „Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie“ teilnehmen.
Sie müssen an einer Vertragsschulung und an mindestens zwei Fortbildungen pro Jahr mit jeweils acht CME-Punkten zu inhaltlichen Schwerpunktthemen des Diabetologievertrages sowie an Qualitätszirkeln teilnehmen. Für die Ärzte gelten zudem Mindestmengen bei der Betreuung von Diabetikern und Voraussetzungen bei der Praxisausstattung.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: