Transparenzgesetz: Länder verlangen schriftliche Zusagen von Lauterbach

Berlin – Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über das Krankenhaustransparenzgesetz konnten auch in dieser Woche offenbar nicht zu einem Ergebnis gebracht werden.
Weiterhin gebe es keine offizielle Einladung für eine Sitzung des Vermittlungsausschusses, allerdings laufen auf verschiedenen Ebenen viele Gespräche und Vermittlungsversuche, heißt es von mehreren Seiten. Zur Erinnerung: Nachdem die Bundesländer Ende November mit einer knappen Mehrheit den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen hatten, ist die Stimmung beim Thema Krankenhausreformgesetze angespannt.
Nach der Woche der Verhandlungen appelliert Stefanie Drese (SPD), Gesundheitsministerin in Mecklenburg-Vorpommern, nun an alle Beteiligten: „Die Zeit des Briefeschreibens ist vorbei, jetzt sollten die bestehenden Gremien, wie der Vermittlungsausschuss genutzt werden, um das wichtige Reformprojekt Krankenhausreform nicht zu gefährden und die Erlössituation der Krankenhäuser zu verbessern“, sagte sie auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes.
Gestern tauschten der NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Schreiben aus, um einer Einigung näher zu kommen. Darin forderte Laumann den Bundesminister auf, eine „schriftliche Präzisierung Ihrer Ausführungen zur Protokollnotiz der Bundesregierung zum Krankenhaustransparenzgesetz vom 24. November 2023“, abzugeben. Mit dieser Protokollnotiz hatte Lauterbach versucht, die Länder im letzten Moment noch zu einer Zustimmung zum Transparenzgesetz zu bewegen.
Laumann schrieb den Brief, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, im Namen der Länder, die für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt hatten. Dazu zählen neben NRW auch Baden-Württemberg, Brandenburg, Bayern, Hessen, Schleswig-Holstein und Thüringen.
In der erwähnten Protokollnotiz geht es vor allem um das Versprechen, die Landesbasisfallwerte (LBFW) deutlich früher anzupassen. Laumann verlangt von Lauterbach, hier den Stichtag vom 1. Juli 2024 zu bestätigen. Außerdem wurde in einem weiteren Entschließungsantrag der Länder zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser eine rückwirkende Erhöhung des Landesbasisfallwertes für die Jahre 2022 und 2023 um vier Prozent gefordert.
„Wir bitten, dass auch dieser, in der Protokollerklärung nicht aufgegriffene Aspekt, bei der von Ihnen vorzunehmenden Konkretisierung zu übernehmen ist“, schreibt Laumann. Diese nun schriftlich geforderten Präzisierungen „sind aus unserer Sicht zwingende Voraussetzung, um gemeinsam über einen Fortgang des Krankenhaustransparenzgesetzes zu sprechen“, so Laumann weiter. Andernfalls sehe er keinen „Spielraum für eine Verständigung“.
Lauterbach antwortete ebenfalls gestern und sicherte zu, „dass wir über diesen Vorschlag der Weiterentwicklung der Anpassungssysteme der Landesbasisfallwerte unmittelbar mit den Regierungsfraktionen des Bundestages und den Ländern gemeinsam die Beratungen aufnehmen“. Ziel sei dann das „Inkrafttreten zum 1. Juli 2024“, heißt es in dem Brief, der ebenfalls dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
„Ich teile die Auffassung, dass der Landesbasisfallwert der richtige Ansatz ist, um die Berechnungsgrundlage für die Liquidität und Erlöse von Krankenhäusern mit den realen Entwicklungen besser in Einklang zu bringen“, so Lauterbach. „Deshalb hat die Bundesregierung in ihrer Protokollerklärung zugesagt, die Anpassungsregelungen der LBFW möglichst ab 1. Juli 2024, spätestens jedoch zum 1. Januar 2025 zu reformieren.“ Bei einer Reform sollte „jedoch die grundlegende Systematik einer kontinuierlichen Anpassung der LBFW gewährleistet bleiben, um auch intertemporär eine tragfähige Finanzierung der Betriebskosten zu gewährleisten“.
Lauterbach stellt in Aussicht, dass „Orientierungswert künftig komplett zur Erhöhung der LBFW führt und keine prozentualen Korridore und Vergleiche mit Grundlohnsummenänderungen zur Anwendung kommen“. Hiermit fänden die realen Kostenentwicklungen zeitnah eine umfassende Berücksichtigung.
In dem Brief schließt Lauterbach mit dem Wunsch, dass sich „Bund und Länder in dieser Angelegenheit noch in diesem Jahr einigen, um nicht wichtige Zeit bei der Erarbeitung und Verabschiedung der Krankenhausreform“ zu verlieren.
Denn die Zeit wird nun tatsächlich knapp: Soll das Gesetz zu Beginn des Jahres in Kraft treten, muss spätestens am kommenden Freitag, 15. Dezember, bei der regulären Bundesratssitzung eine Einigung zwischen Bund und Ländern gefunden sein. Zwar gebe es Optionen noch in diesem Jahr auf eine Bundesratssondersitzung, aber dies werde derzeit nicht direkt in Betracht gezogen. Somit wird erwartet, dass im Laufe der kommenden Woche der Vermittlungsausschuss zusammentritt, da auch dann der Bundestag wieder eine offizielle Sitzungswoche hat.
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