Krankenhausreform: Trotz Kritik an den Ländern geht Lauterbach von Einigung aus

Berlin – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geht davon aus, dass sich Bund und Länder hinsichtlich des Krankenhaustransparenzgesetzes im Vermittlungsausschuss einigen werden. Das erklärte er heute bei der Onlineveranstaltung GKV-Now des GKV-Spitzenverbands.
Erfolgreich würden die Verhandlungen sein, weil „Strategie und Verhandlungslinien vorher nicht öffentlich gemacht werden“, so Lauterbach. Das trage dazu bei, ein Ergebnis zu bekommen, sagte er auf die Frage, wie er den Ländern im Ausschuss entgegenkommen wolle.
Die Bundesländer hatten am vergangenen Freitag mit knapper Mehrheit den Ausschuss angerufen, weil sie unzufrieden mit dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz waren. Das Gesetz gilt als erster Baustein der großen geplanten Krankenhausreform.
„Freitag war eine Enttäuschung. Uns hat nur eine Stimme gefehlt“, sagte Lauterbach heute. Allerdings betonte er: „Wir gehen in den Vermittlungsausschuss und werden das Gesetz durchbringen.“ Weiter erklärte er, dass die geplante Krankenhausreform deutlich verschoben würde, sollte das Transparenzgesetz nicht kommen.
In diesem Gesetz seien rechtliche Grundlagen für die Weiterentwicklung des Groupers enthalten. Dieser wird zur Berechnung der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) genutzt und soll für die geplanten neuen Leistungsgruppen entsprechend angepasst werden.
Lauterbach kritisierte zudem, dass einige Länder die mit dem Transparenzgesetz neu erfassten Daten, etwa die Zahl der beschäftigten Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus unter Berücksichtigung der jeweiligen Stufe (Weiterbildung, Facharzt), gerne für ihre Planung nutzen würden.
An die Patientinnen und Patienten wollten die Länder diese Daten aber vorerst nicht veröffentlichen, monierte Lauterbach. „Das können wir nicht mittragen, weil es aus meiner Sicht unethisch ist“, sagte er. Patientinnen und Patienten müssten entsprechend informiert werden, welche Krankenhäuser für sie am geeignetsten seien.
Länder zeigen deutliches Signal gegen Krankenhausreform
Die Entscheidung der Länder den Vermittlungsausschuss anzurufen, sei ein „deutliches Signal gegen die Krankenhausreform“, betonte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin des GKV-Spitzenverbandes. Sie kritisierte auch, dass die bundeseinheitliche Übermittlung von Daten, die für die Leistungsgruppen wichtig werden, damit ebenfalls auf Eis gelegt werden.
Es sei außerdem eine schlechte Botschaft für die Patienten, dass der Krankenhausatlas über die Leistungen der Kliniken voraussichtlich nicht im Mai 2024 wie geplant veröffentlicht werden könne, sagte Stoff-Ahnis.
Lauterbach betonte, er gebe den Starttermin des Portals im Mai 2024 hingegen noch nicht auf. Stoff-Ahnis kritisierte, dass die Länder im Bereich der Qualitätssicherung, der in der Verantwortung des Bundes liege, im Vermittlungsausschuss nachverhandeln wollen.
Hinsichtlich der Forderungen der Länder nach mehr Geld und kurzfristigen Hilfen für finanziell angeschlagene Kliniken fand Lauterbach klare Worte: „Einige der Landesminister sind, wenn man so will, die Sprecher der Krankenhausgesellschaft von Herrn Gaß. Wenn man einige Landesminister hört, ist das eins zu eins, was Herr Gaß ihnen in die Feder diktiert hat“, sagte Lauterbach und spielt darauf an, dass die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß seit langem mehr Geld für die Kliniken vom Bund fordern.
Länder zahlen Investitionskosten nicht und fordern gleichzeitig mehr Geld
Stattdessen hätten die Länder das Transparenzgesetz blockiert, mit dem eine schnellere Auszahlung von sechs Milliarden zum Ausgleich von Pflegemindererlösen möglich wäre, so Lauterbach. „Das Selbstbewusstsein der Länder hat mich überrascht“, sagte er. Diese würden seit Jahren nicht ihrer Investitionskosten gerecht werden und forderten nochmal Geld. „Das zeigt Chuzpe“, so Lauterbach. Er verwies dabei erneut auf vom Bund bereits erbrachte Hilfen.
Neben dem Kompromiss beim Transparenzgesetz braucht es zudem weiteren Konsens bei der Krankenhausreform, so Lauterbach. Die Kritikpunkte der Länder bezüglich der Reform und des derzeitigen Arbeitsentwurfs eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) würden er und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einem neuen Arbeitsentwurf, der am Freitag kommen soll, berücksichtigen. Dies hatte Lauterbach vergangenen Donnerstag nach der Bund-Länder-Runde zur Krankenhausreform bereits angekündigt.
„Wir brauchen klare Regeln für die Ausnahmen bei den Leistungsgruppen“, sagte Lauterbach heute. Zudem müsse es klare Definitionen bezüglich der Qualitätskriterien und auch Kooperationen geben. Hier hatten die Länder gefordert, spezifischer zu werden.
Länder sind auf Reform angewiesen
Auch in dieser Hinsicht „sägen die Länder gerade am Ast der Reform, auf dem sie gerade sitzen“, betonte Stoff-Ahnis. Die Bundesländer bräuchten den Instrumentenkasten der Reform mit neuen Möglichkeiten und Ausnahmeregelungen bei den geplanten Leistungsgruppen, erklärte sie. Wenn die Länder aber die Blockade bei der Krankenhausreform weiter aufrechterhalten, sei dies gefährdet.
Sie bemängelte zudem, dass aus ihrer Sicht zu wenig über die Ausnahmen zur Sicherung der Versorgung gesprochen werde. Diese könnten nicht per se für ganze Krankenhausstrukturen gelten, sondern lediglich für bedarfsnotwendige Kliniken.
Lauterbach stimmte Stoff-Ahnis zu und betonte, dass an den Regelungen noch gearbeitet werden müsse. Wo Überversorgung, insbesondere in den Städten herrsche, dürfe es keine solche Ausnahmeregelungen gelten. Diese müssten vor allem in ländlichen Regionen genutzt werden.
Mit den geplanten Leistungsgruppen soll die Krankenhausplanung künftig nicht mehr anhand der Krankenhausbetten, sondern an zunächst 64 Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen plus fünf weitere, gestaltet werden. Die Leistungsgruppen sollen bundeseinheitliche Qualitätskriterien enthalten, die etwa die technische oder personelle Ausstattung betreffen.
In ländlichen Räumen, wo diese Qualität vorerst nicht erreicht werden könne, sollen aber auch Ausnahmen möglich sein, da sind sich Bund und Länder einig. Schwierig ist allerdings einen genauen Konsens zu finden, beispielsweise ob es eine zeitliche Begrenzung dieser Ausnahmen geben soll. Derzeit sieht der Arbeitsentwurf maximal zwei Jahre vor. Lauterbach betonte heute erneut, dass es zeitlich unbegrenzte Ausnahmeregelungen nicht geben werde.
Insgesamt müsse er die Länder aber nicht von der Krankenhausreform überzeugen, sagte Lauterbach. Es sei eine gemeinsame Reform von Bund und Ländern und es werde in der Sache verhandelt. „Zum Schluss wird die Reform gelingen“, zeigte sich Lauterbach überzeugt.
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