Selbstverwaltungsstärkungsgesetz passiert Gesundheitsausschuss mit elf Änderungen
Berlin – Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat heute das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz beschlossen. Dabei wurde es in elf Punkten im Vergleich zur Vorlage aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) verändert. Nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes (DÄ) wird derzeit noch über einen zwölften Änderungsvertrag verhandelt, der sich auf die Prüfung der Haushalte von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), GKV-Spitzenverband und anderen Organisationen durch den Bundesrechnungshof bezieht.
Hier hatten in der Anhörung am 16. Januar die Organisationen der Selbstverwaltung sich gemeinsam klar gegen eine Überprüfung der Haushalte durch den Bundesrechnungshof gestellt. Begründung: Die Organisationen agieren mit Geldern von Mitgliedern oder Versicherten und nur in sehr kleinem Ausmaß mit Steuermitteln.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Maria Michalk, zeigte sich erleichtert, dass das Gesetz nun abgeschlossen ist. „Die Selbstverwaltung stärken ist ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Deshalb haben wir sowohl die interne als auch die externe Kontrolle der Selbstverwaltungskörperschaften auf Bundesebene ausgebaut“, teilte sie mit. „Die Rahmenbedingungen werden im Sinne von Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen weiterentwickelt. Weiterhin wird die Rechtsaufsicht ausgebaut und die Abgrenzung zur Fachaufsicht klargestellt“, so Michalk in ihrer Mitteilung weiter.
In den elf am Mittwochvormittag verabschiedeten Anträgen geht es unter anderem darum, dass künftig die Organe der Selbstverwaltung – dazu zählen neben der KBV auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, der GKV-Spitzenverband, der Gemeinsame Bundesausschuss sowie der Medizinische Dienst der Krankenkassen – ihre Jahresrechnung bis zum 1. Oktober des Folgejahres aufstellen und der zuständigen Aufsichtsbehörde vorlegen müssen. „Da der zeitnahe Abschluss der Jahresrechnung und die gemeinsame Vorlage mit dem Haushaltsplan in der Vergangenheit teilweise nicht konsequent praktiziert wurden, bedarf es dieser Verpflichtung zur rechtzeitigen Aufstellung und Vorlage bei der Aufsichtsbehörde“, heißt es in der Begründung der Anträge, die dem DÄ vorliegen.
Eine neue Berichtspflicht für das BMG haben die Parlamentarier ebenfalls eingefügt. So wollen die Abgeordneten des Bundesgesundheitsausschusses künftig jedes Jahr im März – zum ersten Mal zum 1. März 2018 – in einem Bericht „über aufsichtsrechtliche Maßnahmen“ sowie die Kontrolle über die Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung auf Bundesebene unterrichtet werden.
Der in der Anhörung vor etwa zwei Wochen strittige Punkt des „kleinen Staatskommissars“ wurde in den Anträgen weiter präzisiert. Die Voraussetzungen für den Einsatz einer solchen Person müssten künftig „hinreichende Anhaltspunkte“ sein. Bislang hieß es dort nur „Anhaltspunkte“. Für Abstimmungen in den Selbstverwaltungsorganisationen führen die Parlamentarier die Pflicht ein, dass es namentliche Abstimmungen geben müsse, sobald eine Vertreterversammlung über „haftungsrelevante Abstimmungsgegenstände“ berät.
Für welche Fälle das zutrifft, muss in der jeweiligen Satzung festgelegt werden. Vorschläge dazu formulieren die Parlamentarier: So soll es bei privatrechtlichen Verträgen oder über die „Geltendmachung von Forderungen, die in den Zuständigkeitsbereich der Selbstverwaltungsgremien fallen“, möglicherweise künftig namentliche Abstimmungen geben.
Eine weitere Präzisierung in Sachen Abstimmungen in der KBV nimmt der 7. Änderungsantrag vor. Demnach sollen nicht nur Abstimmungen, sondern auch Wahlen nach der paritätischen Stimmgewichtung vorgenommen werden müssen. Um die paritätische Stimmgewichtung von haus- und fachärztlichen Vertretern in den Vertreterversammlungen war es zwischen Ministerium und KBV im Zuge des Versorgungsstrukturgesetzes zu Auseinandersetzungen gekommen. Dieser Änderungsantrag wurde mit Blick auf die KBV-Vorstandswahl am 3. März 2017 aufgenommen.
Mit den Änderungsanträgen aufgehoben werden die Prüfpflichten des Haushaltes von externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Auch die Vorschrift zu Pflichtinhalten von Satzungen wurde gestrichen.
Das Gesetz soll laut Planungen von heute Abend am morgigen Donnerstagabend gegen 20.15 Uhr mit einer halbstündigen Debatte im Plenum beraten werden.
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