Politik

Selbstverwaltungs­stärkungsgesetz: Offenbar Durchbruch bei Verhandlungen

  • Dienstag, 24. Januar 2017
Uploaded: 16.01.2017 17:33:42 by maybaum
/Deutscher Bundestag, Lichtblick, AchimMelde

Berlin – Kurz vor den letzten Beratungen zum Selbstverwaltungsstärkungsgesetz am morgigen Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages hat es offenbar einen Durchbruch bei den Verhandlungen in der Großen Koalition gegeben. Das teilte die ge­sundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hilde Mattheis, am Abend mit. Die SPD habe erreicht, „dass das Gesetz nun die Richtigen trifft, aber kein General­an­griff auf die Selbstverwaltung darstellt“, heißt es in einer Mitteilung, die sie gemeinsam mit Bärbel Bas, Berichterstatterin ihrer Fraktion für das Selbstverwaltungsstärkungs­ge­setz, verschickt hat.

Laut Mitteilung werden die Vorgaben für Mindestinhalte der Satzungen der Selbst­ver­wal­tungsorganisationen gestrichen. Hier sah die SPD-Fraktion offenbar Eingriffe in die Sat­zungsautonomie der Organisationen. Auch soll es eine Präzession bei dem so­ge­nann­ten „Staatskommissar light“ geben, der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) in die Selbstverwaltungsorganisationen „bei Gefahr für die ordnungsgemäße Verwaltung“ ent­sandt werden kann. Künftig solle der „kleine Staatskommissar“, wie er auch bezeich­net wird, „ausschließlich der Beratung und Unterstützung der jeweiligen Institution“ die­nen, so Mattheis und Bas. „Die Entscheidungen kommen weiterhin vom Vorstand, der dann auch haftet“, erklärte Bas.

Von den Selbstverwaltungsorganisationen war die mögliche Haftung der Vorstände für Handlungen des Staatskommissars heftig kritisiert worden. Künftig sollen ebenso die Haus­­halte von GKV-Spitzenverband sowie Kassenärztlicher Bundesvereinigung nicht durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprüft werden. „Wir haben mit unseren Ände­rungen dem Titel des Gesetzes – Selbstverwaltungsstärkung – nun endlich Rechnung ge­­tra­gen“, erklärte Mattheis. „Wir haben immer gesagt, dass wir eine vollständige Trans­pa­renz und bessere Aufsicht über die Vorgänge in der KBV brauchen. Das erreichen wir mit dem Gesetz, ohne damit gleichzeitig die gesamte Selbstverwaltung zu beschädigen.“

Das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz stand im Laufe der vergangenen Woche – so ist es in Berlin zu hören – offenbar mehrfach komplett auf der Kippe. So waren nach der An­hörung zum Gesetz am Montag vergangener Woche offenbar unter vielen Abgeordneten aus dem Gesundheitsausschuss Zweifel aufgekommen, ob das Gesetz in dieser Form ver­abschiedet werden sollte. Vor allem die SPD-Politikerinnen Mattheis und Bas führten hierbei das Wort – beide schrieben gemeinsam in einem Gastkommentar in der Frank­fur­ter Rundschau. „Es darf zu keiner Beschneidung der Selbstverwaltung kommen. Es ist sinnlos ein Gremium zu wählen, wenn dieses dann die maßgeblichen Entscheidungen für die Sozialversicherung nicht autonom treffen kann.“ Der Kommentar erschien am Tag der Anhörung.

Bei einer Veranstaltung des GKV-Spitzenverbandes zwei Tage später war die Stimmung zwischen dem unionsgeführten Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der gesund­heitspolitischen Sprecherin der SPD deutlich angespannt: Die parlamentarische Staats­sekretärin im BMG, Annette Widmann-Mauz (CDU), stellte klar, dass für alle Selbstver­wal­tungsorganisationen die gleichen Rechte und Pflichten gelten müssten.

Die Fundamentalkritik vor allem der Arbeitnehmerseite in den Verwaltungsräten der Kran­­kenkassen teilte sie nicht. Auf der Veranstaltung deutete sie bereits Änderungs­mög­lichkeiten am Gesetz an. Nach ihrer Aussage könnte dies die Regelungen zum Einsatz ei­­nes Staatskommissars sowie bei der Vorlage von Vorstandsdienstverträgen bei der Rechtsaufsicht betreffen. SPD-Politikerin Mattheis sprach bei der Veranstaltung bereits von „weiterem Gesprächsbedarf“.

Dass es zu Änderungen am Selbstverwaltungsstärkungsgesetz kommt, ist eine parla­men­tarische Logik und war nach der massiven Kritik in der Anhörung erwartet worden. Vor allem die Abgeordneten der SPD hatten offenbar Zweifel, ob die geplanten Rege­lun­gen die gewerkschaftlichen Vertreter in den Verwaltungsräten treffen würden. Dabei ste­hen die Abgeordneten unter Zeitdruck: Wenn das Gesetz nicht in dieser Parlaments­wo­che verabschiedet wird, kann es nicht mehr bis zur Vorstandswahl der Kassenärztli­chen Bundesvereinigung am 3. März in Kraft treten.

Das Gesetz sowie die entsprechenden Änderungsanträge können nun wie vorgesehen am morgigen Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages abgestimmt werden, „Fortset­zung und Abschluss der Beratung“ stehen auf der Tagesordnung des Ausschus­ses. Auf der Tagesordnung für die Plenarsitzung des Bundestages am Donnerstag ist das Gesetz inzwischen als 19. Punkt aufgetaucht. Die Debatte von etwa 30 Minuten be­ginnt laut aktueller Planung allerdings frühestens gegen 21.15 Uhr.

bee

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