Selbstverwaltungsstärkungsgesetz: BMG deutet Änderungen an
Berlin – Zwei Tage nach der Anhörung im Bundestag zum heftig kritisierten Selbstverwaltungsstärkungsgesetz hat Annette Widmann-Mauz (CDU), parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Änderungen am Gesetz angekündigt. „Das ein oder andere wird noch geändert werden“, kündigte sie auf einer Veranstaltung des GKV-Spitzenverbandes an. Nach ihrer Aussage kann sie sich vor allem Änderungen bei den Regelungen zum Einsatz eines Staatskommissars sowie bei der Vorlage von Vorstandsdienstverträgen bei der Rechtsaufsicht vorstellen.
Die Fundamentalkritik der Mitglieder der gemeinsamen Selbstverwaltung wies sie aber zurück: „Wo sind denn im Gesetz all diese Regelungen, die so scharf kritisiert werden?“, fragte sie auf dem Podium. Nach ihrer Aussage ziele das Gesetz auf die Vereinheitlichung der inneren Organisation der Selbstverwaltung. „Wenn Sie bei den Kassen diese neuen Regelungen bereits leben, dann müssen sie ja nichts verändern“, sagte Widmann-Mauz.
Zuvor hatte der neue Vorsitzende des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes, Uwe Klemens, sich in einer emotionalen Rede für weniger gesetzliche Regelungen für die Selbstverwaltung ausgesprochen: „Die Kompetenzen der Selbstverwaltung werden immer weiter beschnitten, der politische Trend geht immer stärker gegen die Selbstverwaltung“, erklärte Klemens. „Wir fühlen uns durch das Gesetz wie ein Kollateralschaden, da hier ganz unterschiedliche Organisationen über einen Kamm geschert werden.“
Er plädierte dafür, dass die Politik die unterschiedliche Struktur der Selbstverwaltung von Kassen und Ärzten anerkennen müsse. Widmann-Mauz verteidigte die gemeinsamen neuen Regelungen für alle Organe der Selbstverwaltung: „Wir müssen die Prinzipien auf alle Bereiche gleich anwenden und gleichzeitig natürlich Unterschiede wie beim G-BA berücksichtigen.“
Diese Konsequenz des Gesetzgebers kann Jurist Peter Axer von der Universität Heidelberg allerdings nicht erkennen. „Wäre dieses Gesetz konsequent, hätte es auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie die Apothekerverbände betreffen müssen. Auch neue Regelungen für die Selbstverwaltung der Pflegeversicherung oder die Rentenversicherung wären dann denkbar.“ Aus seiner Sicht hätte es das Gesetz nach der bereits vorhandenen Rechtslage nicht gebraucht. Der Gesetzgeber hätte auch nur ein Gesetz, das ausschließlich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beträfe, erlassen können. Die Querelen und Unstimmigkeiten innerhalb der KBV aus den vergangenen Jahren werden als Grund für den aktuellen Gesetzgebungsprozess angeführt.
Die SPD als Koalitionspartner der CDU meldete noch Bedenkzeit zum Gesetz an. „Wir sind nach der Anhörung in einem intensiven Austausch und brauchen noch etwas Zeit zur Debatte“, sagte Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion bei der Podiumsdiskussion des GKV-Spitzenverbandes. „Wir müssen noch einmal intensiv die Auswirkungen des Gesetzes diskutieren, damit es keine Auswirkungen hat, die wir nicht überblicken.“
Eine Entscheidung, in welcher Form das Gesetz in der kommenden Woche im Bundestag abgestimmt wird, soll nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes noch in dieser Woche fallen. Das Gesetz muss bis Anfang März in Kraft treten, damit einzelne Regelungen – wie beispielsweise ein dritter Vorstand – bereits für die KBV-Vorstandswahl am 3. März angewendet werden können.
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