Geplante Änderung des Krankenhausgesetzes in Thüringen stößt auf Kritik

Erfurt – Thüringen will die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen planungsrelevanten Qualitätsindikatoren für Krankenhäuser nicht automatisch umsetzen. Sozialministerin Heike Werner (Linke) legte dem Landtag gestern eine entsprechende Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes vor.
Es sei nicht absehbar, welche Auswirkungen dieser Automatismus auf die Thüringer Krankenhäuser habe, begründete Werner das Vorhaben. Das Land wolle seine Planungshoheit nicht aufgeben. Eine Gefährdung des Patientenwohls schloss sie aus. Im Gesetzentwurf wird die automatische Geltung der Qualitätsindikatoren durch Landesrecht ausgeschlossen.
Kritik kam von den Oppositionsfraktionen CDU und AfD. Diskussionsbedarf meldeten aber auch Abgeordnete der rot-rot-grünen Koalition an. Der CDU-Abgeordnete Christoph Zippel sagte, Thüringen könne Qualitätsindikatoren, die der G-BA beschließt, nicht einfach ignorieren. Ähnlich äußerte sich Corinna Herold von der AfD.
Jörg Kubitzki (Linke) sagte, Thüringen solle sich die Krankenhausplanung nicht aus der Hand nehmen lassen, müsse aber auch neue Qualitätskriterien erfüllen. Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse des Parlaments überwiesen.
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