Ärzteschaft

Fachgesellschaft fordert bessere Sicherheitsstandards bei Brustimplantaten

  • Freitag, 21. Mai 2021
/euthymia, stock.adobe.com
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Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) hat nach dem Urteil ge­gen den TÜV Rheinland im Schadenersatzprozess um mangelhafte Brustimplantate des französischen Herstel­lers Poly Implant (PIP) einen stärkeren Austausch unter den Fachgesellschaften gefordert.

Das Urteil des Pariser Berufungsgerichts markiere die Notwendigkeit nach mehr Sicherheit und festge­leg­ten Standards für Medizinprodukte im Bereich der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie, sagte DGÄPC-Präsident Harald Kaisers. „Wir Fachärzte von der DGÄPC sehen hier den Bedarf einer Diskussion unter den Fachgesell­schaften.“

Aus Sicht der DGÄPC geht es darum zu klären, welche Mindestanforderungen Medizinprodukte erfüllen müssen, um die Sicherheit und Gesundheit der Patienten zu gewährleisten. „Gerade die Fachgesell­schaf­ten der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie sollten sich der Fragen stellen, was die Standards bei Implan­taten sein sollten und wie diese gewährleistet werden können“, so Kaiser.

Er sieht vor allem Handlungsbedarf und die Notwendigkeit von allgemeinen Mindestanforderungen, die über ein TÜV-Siegel oder eine CE-Kennzeichnung hinausgehen. „Wir sehen darüber hinaus den dringen­den Bedarf einer Patientenversicherung, die im Versicherungsfall für Patientinnen greifen könnte, auf Seiten der Medizinproduktehersteller“, sagte Kaiser.

Selbstverständlich müssten die Produzenten für die Kosten der medizinischen Versorgung der Patien­tinnen im Schadensfalle Sorge tragen.

hil/sb

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