Fachgesellschaft fordert bessere Sicherheitsstandards bei Brustimplantaten

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) hat nach dem Urteil gegen den TÜV Rheinland im Schadenersatzprozess um mangelhafte Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant (PIP) einen stärkeren Austausch unter den Fachgesellschaften gefordert.
Das Urteil des Pariser Berufungsgerichts markiere die Notwendigkeit nach mehr Sicherheit und festgelegten Standards für Medizinprodukte im Bereich der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie, sagte DGÄPC-Präsident Harald Kaisers. „Wir Fachärzte von der DGÄPC sehen hier den Bedarf einer Diskussion unter den Fachgesellschaften.“
Aus Sicht der DGÄPC geht es darum zu klären, welche Mindestanforderungen Medizinprodukte erfüllen müssen, um die Sicherheit und Gesundheit der Patienten zu gewährleisten. „Gerade die Fachgesellschaften der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie sollten sich der Fragen stellen, was die Standards bei Implantaten sein sollten und wie diese gewährleistet werden können“, so Kaiser.
Er sieht vor allem Handlungsbedarf und die Notwendigkeit von allgemeinen Mindestanforderungen, die über ein TÜV-Siegel oder eine CE-Kennzeichnung hinausgehen. „Wir sehen darüber hinaus den dringenden Bedarf einer Patientenversicherung, die im Versicherungsfall für Patientinnen greifen könnte, auf Seiten der Medizinproduktehersteller“, sagte Kaiser.
Selbstverständlich müssten die Produzenten für die Kosten der medizinischen Versorgung der Patientinnen im Schadensfalle Sorge tragen.
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