Implantateregister geht in den Probebetrieb

Berlin – Das Implantateregister Deutschland hat die ersten Daten zu Brustimplantaten aus Krankenhäusern erhalten. Damit sei der Probebetrieb aufgenommen worden, teilte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) heute mit. Technisch ist das Register bereits seit dem 31. März dieses Jahres betriebsbereit.
Ab dem 1. Januar 2024 müssen dann alle Gesundheitseinrichtungen implantatbezogene Maßnahmen mit Brustimplantaten an das Register melden. Folgen soll die Registrierung von Endoprothesen für Hüfte und Knie. Die Daten sollen künftig auch für die Forschung ausgewertet werden, um die Versorgung mit Implantaten systematisch zu verbessern.
„Mit Brustimplantaten können Frauen nach einer Brustkrebserkrankung oder mit Fehlbildungen mehr Lebensqualität wiedererlangen“, betonte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Patientinnen sollten sich darauf verlassen können, dass sie qualitativ hochwertige Implantate erhielten und bei Problemen schnell informiert würden. „Das Implantateregister schafft Transparenz und verbessert die Patientensicherheit“, erklärte der Minister.
Der Aufbau der ersten Ausbaustufe des Registers erfolgte in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC) sowie der Arbeitsgemeinschaft für ästhetische, plastische und wiederherstellende Operationsverfahren in der Gynäkologie(AWOgyn), einer Sektion der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe.
Zurzeit dient ein Webformular in der Telematikinfrastruktur (TI) als Meldeplattform. Um Kliniken und Praxen zu entlasten, soll das Meldeverfahren in Krankenhausinformationssysteme und in Praxisverwaltungssoftware integriert und weitgehend automatisiert werden. Dazu laufen engmaschige Abstimmungen mit dem Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) und Software-Herstellern.
In der derzeit laufenden Konsolidierungsphase werden mit den bereits teilnehmenden Einrichtungen nach Angaben des Ministeriums noch einige Anpassungen vorgenommen, die sich aus dem praktischen Betrieb ergeben. Ergänzend solle die Registrierung und Authentifizierung der Kliniken und Praxen auf ein massentaugliches Verfahren umgestellt werden, hieß es.
Im Anschluss könnten sich alle Gesundheitseinrichtungen für den Probebetrieb registrieren und damit auf den Regelbetrieb ab 2024 vorbereiten, schreibt das BMG. Die Öffnung der Registrierungsplattform werde rechtzeitig auf den Webseiten des Implantateregisters sowie über die Verbände bekanntgegeben.
Die Kosten für das Register veranschlagt das BMG einmalig mit 24 Millionen Euro für den Zeitraum von fünf Jahren, um Register- und Geschäftsstellen aufzubauen. Zwei Millionen Euro werden für den Aufbau einer Vertrauensstelle beim Robert-Koch-Institut (RKI) benötigt. Die jährlichen Betriebskosten beziffert das Ministerium auf rund drei Millionen Euro.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: