Politik

Implantateregister geht in den Probebetrieb

  • Mittwoch, 17. Mai 2023
/poplasen, stockadobecom
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Berlin – Das Implantateregister Deutschland hat die ersten Daten zu Brustimplantaten aus Krankenhäusern erhal­ten. Damit sei der Probebetrieb aufgenommen worden, teilte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) heute mit. Technisch ist das Register bereits seit dem 31. März dieses Jahres betriebsbereit.

Ab dem 1. Januar 2024 müssen dann alle Ge­sundheitseinrichtungen implantatbezogene Maßnahmen mit Brustim­plantaten an das Register melden. Folgen soll die Registrierung von Endoprothesen für Hüfte und Knie. Die Daten sollen künftig auch für die Forschung ausge­wertet werden, um die Versorgung mit Implantaten systematisch zu verbessern.

„Mit Brustimplantaten können Frauen nach einer Brustkrebserkrankung oder mit Fehlbildungen mehr Lebens­qualität wiedererlangen“, betonte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Patientinnen sollten sich darauf verlassen können, dass sie qualitativ hochwertige Implantate erhielten und bei Problemen schnell infor­miert würden. „Das Implantateregister schafft Transparenz und verbessert die Patientensicherheit“, erklärte der Minister.

Der Aufbau der ersten Ausbaustufe des Registers erfolgte in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesell­schaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC) sowie der Arbeitsgemeinschaft für ästhetische, plastische und wiederherstellende Operationsverfahren in der Gynäkologie(AWOgyn), einer Sektion der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe.

Zurzeit dient ein Webformular in der Telematikinfrastruktur (TI) als Meldeplattform. Um Kliniken und Praxen zu entlasten, soll das Meldeverfahren in Krankenhausinformationssysteme und in Praxisverwaltungssoftware inte­griert und weitgehend automatisiert werden. Dazu laufen engmaschige Abstimmungen mit dem Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) und Software-Herstellern.

In der derzeit laufenden Konsolidierungsphase werden mit den bereits teilnehmenden Einrichtungen nach Anga­ben des Ministeriums noch einige Anpassungen vorgenommen, die sich aus dem praktischen Betrieb ergeben. Er­gänzend solle die Registrierung und Authentifizierung der Kliniken und Praxen auf ein massentaugliches Verfahren umgestellt werden, hieß es.

Im Anschluss könnten sich alle Gesundheitseinrichtungen für den Probebetrieb registrieren und damit auf den Regelbetrieb ab 2024 vorbereiten, schreibt das BMG. Die Öffnung der Registrierungsplattform werde rechtzeitig auf den Webseiten des Implantateregisters sowie über die Verbände bekanntgegeben.

Die Kosten für das Register veranschlagt das BMG einmalig mit 24 Millionen Euro für den Zeitraum von fünf Jah­ren, um Register- und Geschäftsstellen aufzubauen. Zwei Millionen Euro werden für den Aufbau einer Vertrau­ensstelle beim Robert-Koch-Institut (RKI) benötigt. Die jährlichen Betriebs­kosten beziffert das Ministerium auf rund drei Millionen Euro.

may/EB

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