Ärzteschaft

Fachgesellschaft sieht psychisch Kranke durch Asylpaket II benachteiligt

  • Freitag, 12. Februar 2016
Uploaded: 12.02.2016 17:10:31 by mis
dpa

Berlin – Nach Einschätzung der  Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) werden die Rechte psychisch Kranker Asylbewerber im Asylpaket II nicht ausreichend berücksichtigt. Sie forderte deshalb umfassende Korrekturen an dem neuen Gesetzesentwurf.

Das Asylpaket II sieht vor, dass künftig nur noch lebensbedrohliche und schwer­wiegende Erkrankungen eine Abschiebung verhindern können. Psychische Erkran­kungen wie Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) gehören dabei in der Regel nicht dazu.

Dabei sei eine therapeutische Behandlung bei schweren psychischen Erkrankungen wie der PTBS unverzichtbar. „Der Gesetzesentwurf verkennt die Schwere dieser Krankheitsbilder. Ohne professionelle Hilfe besteht für die Betroffenen nicht nur die Gefahr einer Chronifizierung, sondern auch einer erheblichen Selbstgefährdung“, warnte DGPPN-Präsidentin Iris Hauth. Zudem führe eine Traumatisierung häufig zu Depressionen, Angststörungen und Suchterkrankungen, die das Suizidrisiko drastisch erhöhen.

Die DGPPN-Präsidentin kritisierte zudem, dass der bisherige Gesetzesentwurf psychische Erkrankungen verharmlose und betroffene Menschen stigmatisiere. So würden entsprechende Krankheitsbilder darin aus „schwer diagnostizier- und überprüfbar“ diskriminiert. „Die Diagnose von psychischen Erkrankungen ist heute genauso zuverlässig wie die Diagnostik vieler körperlicher Erkrankungen“, so Hauth. Der Gesetzesentwurf erwecke jedoch den Eindruck, dass Asylsuchende psychische Erkrankungen regelmäßig als Abschiebungshindernis vortäuschen würden.

hil

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