Politik

Psychotherapeuten widersprechen Einordnung von posttraumatischen Belastungsstörungen als nicht schwerwiegende Erkrankung

  • Donnerstag, 4. Februar 2016

Berlin - Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert das Asylpaket II, das die Bundesregierung am Mittwoch im Kabinett verabschiedet hat. Danach sollen die Asylbehörden davon ausgehen, dass insbesondere posttraumatische Belastungs­störungen (PTBS) nicht zu den „schwerwiegenden Erkrankungen“ gehören, die eine Abschiebung verhindern. Der Gesetzgeber spricht in diesem Zusammenhang von „vermeintlich gesundheitlichen Gründen“.

Damit würden Flüchtlinge unter Generalverdacht gestellt, psychische Leiden nur vorzutäuschen, so die BPtK. In dem Gesetzentwurf heißt es weiter, dass psychische Erkrankungen „schwer diagnostizierbar und überprüfbar“ sind. „Richtig ist, dass für diese Erkrankungen seit langem wissenschaftlich konsentierte Diagnosekriterien beständen, die durchaus überprüfbar sind“, sagt BPtK-Präsident Dietrich Munz.

Die BPtK fordert daher, dass schwerwiegende oder lebensbedrohliche psychische Erkrankungen grundsätzlich als Erkrankungen gelten, die eine Abschiebung nicht möglich machen. „Flüchtlinge, die unter psychischen Beschwerden leiden, haben einen Anspruch auf eine angemessene Begutachtung ihrer Erkrankungen. Dies darf nicht daran scheitern, dass die Begutachtung einer Erkrankung für die Behörden eine ‚große Herausforderung‘ darstellt, wie der Gesetzentwurf beklagt“, kritisiert Munz.

Selbstgefährdung bei Depression und PTBS ist häufig
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen nur „lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankungen“ eine Abschiebung verhindern. Die Erkrankung müsste sich außerdem durch die Abschiebung „wesentlich verschlechtern“. „Dies kann sowohl bei Depressionen als auch bei posttraumatischen Erkrankungen der Fall sein. Eine Selbstgefährdung ist bei beiden psychischen Erkrankungen sogar häufig“, erklärt BPtK-Präsident Munz. Außerdem sei es sehr wahrscheinlich, dass sich eine PTBS verschlechtert, wenn der Erkrankte wieder an den Ort zurückgeschickt wird, der mit seinen traumatischen Erlebnissen verbunden ist.

Aus Sicht der BPtK sind ferner einzelne Regelungen für ein beschleunigtes Asylverfahren für Flüchtlinge gar nicht umsetzbar. Flüchtlingen sollen innerhalb einer Woche alle Untersuchungen und Gutachten einholen, die belegen, dass ihre psychische Erkrankung so schwer ist, dass sie nicht abgeschoben werden können. „Das ist praktisch unmöglich“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. „Ein Flüchtling, der kein Deutsch spricht und sich im deutschen Gesundheitssystem nicht auskennt, kann in so kurzer Zeit seine schwere Erkrankung nicht belegen.“

pb

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