Ärzteschaft

Die ärztliche Beurteilung von Asylbewerbern braucht Zeit und geeignete Rahmenbedingungen

  • Dienstag, 2. Februar 2016
Uploaded: 02.02.2016 18:58:01 by mis
dpa

Berlin – Auch in einem beschleunigten Asylverfahren müssen Ärzte geeignete Rahmenbedingungen vorfinden, um Asylsuchende gründlich auf körperliche und seelische Krankheiten zu untersuchen und diese gegebenenfalls geltend zu machen. Das fordert die Bundesärztekammer (BÄK) in einer Stellungnahme zum geplanten sogenannten beschleunigten Asylverfahren.

Das Kabinett wird sich morgen mit dem entsprechenden Gesetz – dem sogenannten Asylpaket II – befassen. Union und SPD wollen damit unter anderem die Rahmen­bedingungen für die Erstellung ärztlicher Atteste im Zusammenhang mit Abschiebungen präzisieren. Künftig sollen nur lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden, die Abschiebung verhindern. In Fällen von posttraumatischer Belastungsstörungen (PTBS) soll die Abschiebung aber regelmäßig möglich sein. Allerdings bestehe besonders hier die Gefahr, dass sich die lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankung durch die Abschiebung wesentlich verschlechtert kann, warnt Ulrich Clever, Menschrechts­beauftragter der Bundesärztekammer

In ihrer Stellungnahme fordert die BÄK deshalb, dass auch psychische Krankheiten als „lebensbedrohliche oder schwerwiegenden Erkrankung“ eingeordnet werden können. Im Herkunftsland, in dem das Trauma gesetzt wurde, werde es kaum die Voraussetzungen für eine erfolgreiche medizinisch-somatische, psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung geben. Die Kammer mahnt zudem eine angemessene psychiatrische und psychotherapeutische Begutachtung von Asylsuchenden an.

Wichtig ist laut der BÄK außerdem, für medizinische Gutachten, Stellungnahmen und Untersuchungen von Flüchtlingen und Asylbewerbern in aufenthaltsrechtlichen Verfahren und vor der Abschiebung ausschließlich Ärzte und Psychotherapeuten zu beauftragen, die über eine entsprechende Qualifikation verfügen. Dafür sei es nötig, den öffentlichen Gesundheitsdienst deutlich zu stärken, betont die BÄK. Ferner müssten bei der ärztlichen Untersuchung und Behandlung genügend qualifizierte Dolmetscher zur Verfügung stehen.

hil

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