Ärzteschaft

Fachgesellschaften empfehlen für Schwangere und Stillende keine generelle zweite Auffrischungsimpfung gegen COVID-19

  • Montag, 21. März 2022
/New Africa, stock.adobe.com
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Berlin – Die gynäkologischen und geburtshilflichen Fachgesellschaften in Deutschland empfehlen für Schwangere und Stillende derzeit keine generelle zweite Auffrischungsimpfung gegen COVID-19. Dies geht aus einer jüngst veröffentlichten gemeinsamen Stellungnahme hervor.

Anlass für die neue Fachempfehlung ist die 18. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung der Stän­digen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut vom 15. Februar 2022.

Darin wird nach abge­schlossener Grundimmunisierung und erfolgter erster Auffrischungsimpfung eine zweite Auffrischungs­impfung mit einem mRNA-basierten COVID-19-Imfpstoff für besonders gesund­heitlich gefährdete beziezungsweise exponierte Personengruppen empfohlen.

Die Empfehlung zur ersten Auffrischungsimpfung in der Schwangerschaft sei aufgrund des erhöhten Risikos der Schwangeren für und durch einen schweren COVID-19-Verlauf begründet worden. Zu einer zweiten Auffrischungsimpfung bei Schwangeren und Stillenden existierten, wie zu erwarten, noch keine wissenschaftlichen Daten, schreiben die Fachgesellschaften.

Zweite Auffrischungsimpfung bei erhöhtem Risiko möglich

Basierend auf dem aktuellen Wissensstand könne eine generelle Empfehlung zur zweiten Auffrischungs­impfung aller Schwangeren und Stillenden derzeit nicht ausgesprochen werden, heißt es in der Stel­lungnahme. Eine zweite Auffrischungsimpfung sei aber grundsätzlich möglich, wenn Grunderkran­kungen oder eine verstärkte Exposition das individuelle Risiko der Frau erhöhten.

In diesen Fällen sollte die zweite Auffrischungsimpfung bei Schwangeren frühestens ab dem zweiten Trimoneon durchgeführt werden und frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung. Allerdings nur, wenn es nach der ersten Auffrischungsimpfung nicht zu einer Infektion mit SARS-CoV-2 gekommen sei.

Impfangebot bei Immundefizienz und beruflicher Exposition

Liegt eine Immundefizienz vor oder sind die Frauen in medizinischen oder Pflegeeinrichtungen tätig, sollte ihnen im Sinne der STIKO-Empfehlung die zweite Auffrischungsimpfung auch in der Schwanger­schaft – ab dem zweiten Trimenon – angeboten werden.

Wünscht eine schwangere oder stillende Frau ohne Komorbiditäten und individuelle Erkrankungs- oder Expositionsrisiken eine zweite Auffrischungsimpfung, kann der Fachempfehlung zufolge „nach Aufklä­rung über den zu erwartenden (geringen) Zusatzschutz“ eine zweite Auffrischungsimpfung als individu­elle Impfentscheidung erfolgen.

Gelegenheit zur Aufklärung über alle empfohlenen Impfungen nutzen

Die Fachgesellschaften ergänzen, dass die Aufklärung zur Grundimmunisierung und den weiteren in der Schwangerschaft empfohlenen Impfungen in die Betreuung von Schwangeren, Stillenden und deren Fa­milien integriert werden sollte – unabhängig von der Beratung über COVID-19- Auffrischungs­impfungen.

Erstellt wurden die Empfehlungen von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM), der Deutschen Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin (DGPGM), der AG Geburtshilfe und Pränatalmedizin in der DGGG (AGG), dem Berufsverband der Frauenärzte (BVF) und der Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Ärztinnen und Ärzte in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe (BLFG) im Einklang mit der Nationalen Stillkommission (NSK).

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