Fachgesellschaften sehen tierexperimentelle Forschung gefährdet

Berlin – Mit dem neuen Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes könnten Wissenschaftlern in der Versuchstierleitung strafrechtliche Konsequenzen drohen. Dies kritisiert die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF).
„Es ist zu befürchten, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sich zukünftig nicht mehr dazu bereit erklären, eine Versuchstierhaltung zu leiten“, sagte AWMF-Präsident Rolf-Detlef Treede.
Nach eigener Aussage begrüßt die AWMF zwar, dass der Tierschutz mit dem neuen Gesetz gestärkt wird. Allerdings würden in dem Entwurf noch Rechtsunsicherheiten für Forschende bestehen, die aufgelöst werden müssten. Paragraf 17 Absatz 2 enthalte verschärfte Strafen, ohne dabei Rechtssicherheit für Forschende zu gewährleisten.
Daneben sieht die AWMF auch die Forschungs- und Lehrfreiheit gefährdet. Sie befürchtet, dass mit dem Verbot der Zurschaustellung von Tieren mit bestimmten Merkmalen auch Bilddaten in Lehrbüchern, Fachaufsätzen und wissenschaftlichen Vorträgen betroffen sein könnten. „Das erschwert eine sachliche Aufklärung über Tierversuche“, sagte Dennis Makoschey, Geschäftsführer der AWMF.
Die Arbeitsgemeinschaft plädiert dafür, die Forschung stärker zu berücksichtigen und in eine erneute Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zu treten.
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