Ärzteschaft

Neues Tierschutzgesetz könnte ophthalmologische Forschung gefährden

  • Dienstag, 12. März 2024
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Berlin – Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) sieht die ophthalmologische Forschung und den Forschungsstandort Deutschland durch die geplante Revision des Tierschutzgesetzes gefährdet. Dies erklärt die DOG in ihrer Stellungnahme zum neuen Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes.

Unzureichende Konkretisierungen und fehlende Definitionen ließen zu viel Interpretationsspielraum und führten zu einer ausgeprägten Rechtsunsicherheit für Forschende. „Das beginnt gleich in Paragraf 1 des Tierschutzgesetzes, der die Tötung von Tieren nur dann straffrei stellt, wenn sie aus ‚vernünftigem Grund‘ geschieht“, sagte Claus Cursiefen, Generalsekretär der DOG.

Wenn Tiere aus Versuchstierhaltungen außerhalb einer genehmigten Studie getötet werden müssten, was nach Angaben der DOG unumgänglich sei, würden biomedizinische Forschungseinrichtungen und deren Beschäftigte ein hohes rechtliches Risiko eingehen.

Die DOG warnt, dass bei Inkrafttreten des Gesetzesentwurfs möglicherweise keine Versuchstiere mehr gezüchtet werden könnten und die Forschungseinrichtungen vollständig von anderen Ländern abhängig sein könnten. „Mit der Zeit gingen dann auch wertvolles Wissen und der wissenschaftliche Nachwuchs verloren“, sagte Cursiefen. Die klinische Forschung werde zeitversetzt ausgetrocknet und die Entwicklung neuer Therapien unmöglich gemacht.

Dies sei besonders für die ophthalmologische Forschung folgenschwer, so die DOG. Der Forschungsbedarf sei unter anderem aus demografischen Gründen sehr wichtig. Die DOG schlägt deshalb vor, die „vernünftigen Gründe“ in Paragraf 1 des Gesetzesentwurfs zu konkretisieren und die Tötung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken mit aufzunehmen.

Um die sogenannte Reduktion des Tierverbrauchs nicht zu gefährden, könnten entsprechende Regelungen im Rahmen des Paragrafen 11, der die Haltungserlaubnis regelt, aufgenommen werden, so die DOG.

Auch die Neufassung des Paragrafen 18 muss laut DOG nochmals angepasst werden. Die Regelung sieht pauschale Bußgelder für Vergehen im Bereich der Tierversuche vor. Diese sollten der Gesellschaft zufolge an die Schwere des Vergehens angepasst werden.

Im Bereich der Tierversuche seien viele Vorschriften und Genehmigungen unklar und stellten eine Hürde für wichtige Forschungsvorhaben dar, kritisierte Cursiefen weiter. Wenn die Genehmigungspraxis immer aufwendiger werde, trage dies nicht zum Tierschutz, sondern vielmehr zu einem hohen Dokumentations- und Personalaufwand bei.

nfs/EB

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