Ärzteschaft

Fachkunde Lasertherapie: Anforderungen für Nicht-Dermatologen

  • Montag, 25. Januar 2021
/blackday, stock.adobe.com
/blackday, stock.adobe.com

Euskirchen – Die Deutsche Dermatologische Lasergesellschaft (DDL) hat zusammen mit anderen Gesell­schaften und Verbänden ein Curriculum der „Fachkunde für Anwendungen nicht-ionisierender Strah­lungs­­quellen an der Haut des Menschen“ festgelegt. Dieses Curriculum sollen Ärzte ohne Facharztaner­kennung „Haut- und Geschlechtskrankheiten“ künftig durchlaufen, um Lasertherapien an der Haut durch­zuführen.

„Der von den dermatologischen Fachgesellschaften erarbeitete und konsentierte Lehrplan bietet eine ausgewogene und anwendungsbezogene Ausbildung, die eine qualitätsgesicherte und dem fachärztli­chen Standard entsprechende Anwendung von Lasern an der Haut für Nicht-Dermatologen ermöglicht“, sagte DDL-Präsident Nikolaus Seeber.

Seit Anfang dieses Jahres dürfen nur noch approbierte Ärzte mit entsprechender Fachkunde Laseranwen­dungen mit einem hohen Risiko für schwere Verletzungen durchführen, beispielsweise die Entfernung von Tätowierungen.

Das nun vorgelegte Curriculum definiert die Anforderungen für diese Fachkunde für Nichtdermatologen. Ärzte müssen sie bis zum 31. Dezember 2021 nachweisen. Andere Laseranwendungen mit einem gerin­ge­ren Verletzungsrisiko, zum Beispiel Haarentfernungen, dürfen auch weiterhin im Kosmetikstudio erfol­gen.

„Die mindestens 60 Lerneinheiten Weiterbildung, die für den Erwerb der Fachkunde erforderlich sind, zeigen, dass für die Anwendung von Lasern an der Haut umfangreiches Wissen erforderlich ist“, betonte Ralph von Kiedrowski aus dem Vorstand des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen (BVDD). Zu den Risiken zähle beispielsweise das unsachgemäße Lasern von Frühformen des malignen Melanoms.

Neben der DDL und dem BVDD haben die deutsche dermalogische Gesellschaft, die deutsche Dermato­logische Akademie, die Deutsche Gesellschaft für Dermatochirurgie und die Deutsche Gesellschaft für Biophotonik und Lasermedizin an der Fachkunde mitgewirkt. Die Gesellschaften haben das Curriculum über die Landesärztekammer Westfalen-Lippe der Bundesärztekammer vorgelegt.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung