Politik

Fachleute für zeitnahes Gesundheits­datennutzungsgesetz

  • Mittwoch, 13. Juli 2022
/MQ-Illustrations, stock.adobe.com
/MQ-Illustrations, stock.adobe.com

Berlin – Das geplante Gesundheitsdatennutzungsgesetz sollte schnellstmöglich auf den Weg gebracht wer­den. Dafür spricht sich der Wissenschaftliche Beirat für digitale Transformation der AOK Nordost aus. Die Vor­teile einer verstärkten Gesundheitsdatennutzung seien „herausragend“ und würden etwaige Risiken deutlich überwiegen, heißt es in einem Positionspapier des Beirates.

„Gesundheitsdaten können Leben retten. Das hat die Pandemie deutlich gezeigt. Sie nicht in dem erforderli­chen Umfang zu nutzen, verletzt die staatliche Pflicht zum Schutz von Leben und Gesundheit“, betonte Dirk Heckmann, Geschäftsführer des Expertengremiums.

Das geplante Gesundheitsdatennutzungsgesetz müsse deshalb so schnell wie möglich verabschiedet werden. Es dürfe sich aber nicht auf Forschungsdaten beschränken, sondern sollte die Datennutzung durch alle Akteu­re im Gesundheitswesen ermöglichen, so Heckmann.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hört derzeit Interessenvertreter zum geplanten Gesetz an, hat aber noch keinen Zeitplan für die Umsetzung bekannt gegeben.

„Angesichts der drohenden Coronawelle im Herbst wäre es angebracht, in diesem Fall schneller als üblich vorzugehen. Es wäre ohne weiteres möglich, im Herbst ein entsprechendes Gesetz zu präsentieren“, sagte Heckmann.

Er verwies darauf, dass der Corona-Sachverständigenrat der Bundesregierung in seinem kürzlich vorgestellten Gutachten die schlechte Datenlage bemängelte, die es erschwere, die Wirksamkeit der Coronaschutzmaß­nah­men zu bewerten.

Um etwaige Bedenken auszuräumen, sollte das Gesundheitsdatennutzungsgesetz laut AOK-Beirat Regelungen aufnehmen, die das Vertrauen der Akteure in das digitale Gesundheitswesen stärken. In diesen Regelungen sollten strenge Datenzugriffskonzepte verankert werden, die die Intimsphäre und die Persönlichkeitsrechte der Versicherten wahren.

Hierzu könne das Modell eines Datencockpits, das in der Datenstrategie der Bundesregierung für Datenverar­beitung in der Verwaltung beinhaltet ist, Einzug in die Telematikinfrastruktur (TI) halten. So könnten alle Pa­tienten auf einen Blick nachvollziehen, wo ihre Daten gespeichert sind und welche Person oder Institution wann und in welchem Kontext auf die Gesundheitsdaten zugegriffen haben.

Länder wie Finnland und Estland würden zeigen, wie eine konstruktive Datenverwertung auch im Gesund­heits­­wesen hohen Nutzen, Akzeptanz und Zufriedenheit stiften könne, so der Beirat.

aha

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung