Fallpauschalenkatalog für 2025 vereinbart

Berlin – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich jüngst auf die für 2025 geltenden diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) verständigt. Dies wurde heute mitgeteilt.
Der DRG-Katalog ist die verbindliche Abrechnungsgrundlage für rund 17 Millionen stationäre Fälle pro Kalenderjahr und steuert für die somatischen Krankenhäuser ein Finanzierungsvolumen von mehr als 65 Milliarden Euro. Die Selbstverwaltungspartner haben ebenfalls den Pflegeerlöskatalog 2025 festgelegt, über den die Finanzierung der Pflegepersonalkosten (Pflegebudgets) mit einer Größenordnung von mehr als 20 Milliarden sichergestellt wird.
Den Beteiligten zufolge konnte mit dem Entgeltkatalog für 2025 erstmals wieder eine reguläre Kalkulation umgesetzt werden, nachdem in den vergangenen Jahren die ausgeprägtesten Effekte der Coronapandemie auf die Art und Menge der Leistungserbringung bei der Kalkulation der Fallpauschalen gedämpft werden mussten.
„Mit der Vereinbarung des Fallpauschalenkatalogs, unter erneut schwierigen Bedingungen, sind die Selbstverwaltungspartner ihrer Aufgabe und Verantwortung für die grundsätzliche Funktionsfähigkeit des Abrechnungssystems gerecht geworden“ sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß.
Jenseits davon bleibe es nun aber Aufgabe der Politik, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser zu stabilisieren und den Reformprozess in den nächsten Wochen zu einem für die Krankenhäuser tragfähigen Ergebnis zu bringen.
„Die Vertragspartner haben das DRG-System durch Anpassungen auch in schwierigen Zeiten der Gesundheitsversorgung funktionstüchtig gehalten“, sagte PKV-Direktor Florian Reuther.
Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, betonte, man habe „konstruktiv und lösungsorientiert“ ein fachlich fundiertes Ergebnis erzielt. „Mit Blick auf die anstehende Krankenhausreform und die im KHVVG für die kommenden Jahre angelegten signifikanten Weiterentwicklungen der Krankenhausvergütungssystematik zeigt dies die Notwendigkeit einer stärkeren Einbindung der Expertise der Selbstverwaltung.“
Im Rahmen der erfolgten Einigung wurden unter anderem die gesetzlich vorgegebenen Verschiebungen von bestimmten Berufsgruppen aus dem Pflegebudget in das Fallpauschalensystem hinein und umgekehrt umgesetzt. Beispielsweise wurden im Krankenhaus tätige Hebammen aus den Fallpauschalen herausgenommen, da diese zukünftig über das Pflegebudget des Krankenhauses finanziert werden.
Es ist den Verhandlungspartnern zufolge zudem gelungen, weitere Leistungen, die bisher über die DRG vergütet wurden, den Hybridleistungen zuzuordnen. Diese werden ab 2025 unabhängig davon, ob sie ambulant oder stationär durchgeführt werden, einheitlich vergütet. Über den in Kürze zur Verfügung stehenden „Fallpauschalen-Grouper“ sollen sich auch diese Leistungen eindeutig bestimmen lassen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: