Fast 1.700 Fälle von Suizidbeihilfe in Spanien seit 2021

Madrid – In Spanien sind seit Inkrafttreten des sogenannten „Euthanasiegesetzes“ vor fünf Jahren 1.668 Menschen durch assistierten Suizid gestorben. Das geht aus heute veröffentlichten vorläufigen Daten des Gesundheitsministeriums hervor.
Für das Jahr 2025 wurden demnach 565 Fälle registriert, was etwa 0,13 Prozent aller Todesfälle entspricht oder statistisch rund einem unter 750 Sterbefällen. Parallel dazu steigt die Zahl der Anträge seit Inkrafttreten des Gesetzes im Juni 2021 weiter.
Insgesamt wurden bislang 3.716 Anträge auf „Hilfe beim Sterben“ gestellt, davon 1.284 allein im Jahr 2025. Die Entwicklung zeigt damit einen kontinuierlichen Anstieg der Nachfrage seit Einführung der gesetzlichen Regelung.
Die Auswertung der Daten weist zudem Unterschiede zwischen der Antragstellung und der tatsächlichen Durchführung auf. Während onkologische Erkrankungen mit 37 Prozent die häufigste Diagnosegruppe bei den Erstanträgen sind, dominieren bei den tatsächlich vollzogenen Fällen neurologische Erkrankungen mit 46 Prozent. Krebsdiagnosen liegen hier bei rund 30 Prozent.
Regional bestehen deutliche Unterschiede bei der Inanspruchnahme. Die höchste Antragsrate verzeichnete 2025 Katalonien mit 6,14 Fällen pro 100.000 Einwohner, deutlich über dem Landesdurchschnitt von 2,61. Es folgen Navarra und das Baskenland sowie weitere Regionen wie La Rioja, die Balearen, Kantabrien, Asturien und die Kanarischen Inseln.
Die katholische Kirche gilt in Spanien als prominenteste Gegnerin des „Euthanasiegesetzes“. Rückendeckung erhält sie dabei von Papst Leo XIV., der erst vor drei Wochen im spanischen Parlament angemahnt hatte, jedes menschliche Leben müsse „von seiner Empfängnis bis zu seinem natürlichen Lebensende, unter allen Umständen seiner Existenz, anerkannt und geschützt werden“.
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