FDP fragt nach Erwerb von Betäubungsmitteln für Sterbehilfe
Berlin – Die Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Betäubungsmitteln für die Sterbehilfe ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion. Laut Medienberichten sind beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) derzeit 98 unbearbeitete Anträge von Menschen anhängig, die Betäubungsmittel bekommen wollen, um sich zu töten, wie es in der heute veröffentlichten Kleinen Anfrage heißt.
Das Bundesverwaltungsgericht habe entschieden, dass das Institut den Erwerb eines Betäubungsmittels, mit dem eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht werde, in extremen Ausnahmesituationen nicht verwehren dürfe. Folge des Urteils sei, dass nunmehr eine Behörde wie das BfArM über existenzielle Schicksale entscheiden müsse.
Es bestünden erhebliche praktische und verfassungsrechtliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit den geltenden Regelungen zum Erwerb von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung einerseits und der strafrechtlichen Beurteilung der Sterbehilfe andererseits.
Die Abgeordneten wollen wissen, wie viele Anträge zum Erwerb von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im vergangenen Jahr beim BfArM gestellt wurden und welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus dem Urteil zieht.
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