Politik

Bundesinstitut hat 104 Anträge auf Sterbehilfe erhalten

  • Donnerstag, 17. Mai 2018

Berlin – Seit dem 2. März 2017 sind beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin­produkte (BfArM) 104 Anträge auf Erlaubnis zum Erwerb eines Betäubungsmittels zur Selbsttötung gestellt worden. Bisher sei keine solche Erlaubnis erteilt oder versagt worden, heißt es in einer heute veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Von den Antragstellern seien inzwischen 20 gestorben.

Am 2. März 2017 hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, in einem „extremen Einzelfall“ dürfe der Staat den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermögliche. Die Bundesregierung weist in der Antwort daraufhin, dass, abgesehen von dieser extremen Notlage, auch nach Auffassung des Gerichts der Erwerb von Betäubungs­mitteln zum Zweck der Selbsttötung grundsätzlich nicht erlaubnisfähig sei.

Voraussetzung für eine solche Notlage sei, dass eine andere zumutbare Möglichkeit zur Verwirklichung des Sterbewunsches nicht zur Verfügung stehe. Von einer solchen Möglichkeit könne in der Regel dann ausgegangen werden, wenn der Betroffene sein Leben durch einen palliativ-medizinisch begleiteten Abbruch lebenserhaltender oder -verlängernder Behandlungen beenden könne.

Die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung ist in Deutschland verboten, wie es in der Antwort heißt. Ein von dem früheren Verfassungsrichter Udo di Fabio erstelltes Auftragsgutachten für das dem Bundesgesundheitsministerium nachgeordnete BfArM kam Anfang des Jahres zu dem Schluss, das Urteil sei verfassungsrechtlich nicht haltbar. Über das weitere Vorgehen ist laut einem Bericht des Spiegel bislang nicht entschieden. In diesem Jahr will das Bundesverfassungsgericht über das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe der Selbsttötung entscheiden.

kna

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