FDP für Aufhebung des Pandemienotfalls

Berlin – Angesichts sinkender Infektionszahlen hat sich die FDP-Bundestagsfraktion für die Aufhebung der vom Bundestag Ende März festgestellten „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ ausgesprochen.
Wenn in sieben Bundesländern nur noch eine zweistellige Anzahl aktiver Coronafälle existiert, kann man eine bundesweite Notlage schwer begründen, mit der die Parlamentsrechte eingeschränkt werden“, so der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle in der neuen Ausgabe des Spiegel.
„Da die Regierung der Auffassung ist, dass allein der Bundestag darüber zu entscheiden hat, sollte er es schnellstmöglich tun“, sagte Kuhle weiter.
Die FDP stützt sich bei ihrer Forderung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion. Darin heißt es dem Bericht zufolge, die „Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sei möglich, wenn der Bundestag zu der Überzeugung komme, dass „die Voraussetzungen hierfür nicht mehr vorliegen“.
Zu derselben rechtlichen Einschätzung kommt dem Bericht zufolge auch ein Papier der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags. Darin werde festgehalten, dass dem Bundesgesundheitsministerium mit dem Notlagengesetz „umfangreiche Ermächtigungen“ zum Erlass von sofort vollziehbaren Anordnungen sowie Rechtsverordnungen „zugewachsen“ seien.
Erlassene Rechtsverordnungen würden mit Aufhebung der Feststellung außer Kraft treten, ansonsten „spätestens mit Ablauf des 31. März 2021, entsprechendes gilt für die Anordnungen“.
Auch die FDP-Gesundheitspolitikerin Christine Aschenberg-Dugnus forderte die Aufhebung der Notfalllage. „Eine Überlastung des Gesundheitssystems liegt nicht mehr vor, darüber hinaus sind 37 Prozent der Intensivbetten frei"“ sagte sie dem „Spiegel“.
Verschobene Operationen, nicht wahrgenommene Vorsorgeuntersuchungen und Jobängste führten zu Erkrankungen jenseits von Corona. Daher schade „die Aufrechterhaltung der epidemischen Lage mehr als sie nutzt“, so Aschenberg-Dugnus.
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