Politik

Regierung lehnt gesetzliche Grundlage für Corona-Warn-App weiter ab

  • Mittwoch, 10. Juni 2020
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Berlin – Die Bundesregierung lehnt es weiterhin ab, die Corona-Warn-App gesetzlich zu ver­ankern. Das stellten Regierungssprecherin Ulrike Demmer und eine Sprecherin des Bundes­ministeriums für Gesundheit (BMG) heute vor Journalisten in Berlin klar.

Es handele sich um eine „in mehrfacher Hinsicht auf Freiwilligkeit basierende Tech­nik“, sagte Demmer. Insofern brauche es dafür keine gesetzliche Grundlage. Sie be­tonte, der Vor­stoß basiere auch auf der Sorge um den Datenschutz. Dieser sei in dieser App aber „zu 100 Prozent umgesetzt“, so Demmer. Selbst der Bundesdatenschutzbeauf­tragte Ulrich Kelber habe dies bestätigt.

Die BMG-Sprecherin erklärte, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) habe zuletzt drauf hingewiesen, dass es mit der Datenschutzgrundverordnung bereits eine gesetzliche Grundlage für die Anwendung der App gebe. Dort sei für jeden eindeutig „alles notwen­dige“ zur Frei­willigkeit und zur ausrücklichen frei­willigen Einwilligung der Datennutzung geregelt, sagte sie weiter.

Die Bundesregierung will mit der Tracing-App die Infektionsketten von SARS-CoV-2 bess­er erkennen. Sie soll mit dazu beitragen, dass bei einer Lockerung für das öffent­liche Le­ben die Ausbreitung des Virus nicht wieder stark ansteigt.

Wird ein Nutzer positiv auf COVID-19 getestet und dieser Status in der App erfasst, sollen die anderen Anwender darüber informiert werden, dass sie sich in der Vergangenheit in der Nähe einer infizierten Person aufgehalten haben.

Die Corona-Warn-App soll Anfang der kommenden Woche vorgestellt werden. Dies könn­te bereits am Montag erfolgen, heißt es aus gut informierten Kreisen. Die Corona-Warn-App wird im Auftrag der Bundesregierung von der Deutschen Telekom und SAP pro­gram­miert.

Link, Grüne und FDP im Bundestag und auch Verbände wie die Caritas fordern seit lan­gem, dass die Details zum Einsatz der geplanten Corona-Warn-App gesetzlich geregelt werden. Deren Präsident Peter Neher hatte Ende Mai nicht nur mit dem Datenschutz, sondern auch mit arbeitsrecht­lichen Bedenken argumentiert.

Zu klären seien arbeitsrechtliche Fragen, Fragen des Quarantäneanspruchs und der Lohn­fortzahlung, wenn Beschäftigte in Folge einer Warnung durch die Corona-Warn-App in Quarantäne müssten und nicht mehr arbeiten könnten, sagte er.

Regierungssprecher Steffen Seibert versuchte diese Bedenken Ende Mai zu entkräften. „Wenn es zu Verhän­gungen von Quarantäne kommt, dann wird das nicht von der App ver­hängt, sondern wie bisher vom Gesundheitsdienst“, sagte er. Dafür reichten die bestehen­den gesetzlichen Re­gelungen aus.

Die Gesundheitsämter bemängelten heute eine fehlende Einbindung bei der Planung der Co­rona-Warn-App. Es gebe keine Schnittstelle zwischen der App und den Ämtern, sagte die Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesund­heits­­diensts (BVÖGD), Ute Teichert, heute in der Sendung „Früh­start“ von RTL und ntv.

may/afp/dpa

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