FDP möchte Samenspende über Tod hinaus zulassen

Berlin – Die FDP will es Samenspendern ermöglichen, über ihren Tod hinaus Kinder zeugen zu lassen. Betroffene Männer sollten testamentarisch festlegen können, „was nach dem Tod mit einer Samenspende geschehen und wer darüber verfügen darf“, forderte die FDP-Medizinrechtsexpertin Katrin Helling-Plahr heute in Berlin.
Dafür müsse das Embryonenschutzgesetz geändert worden, das bislang noch die Nutzung von Samenspenden nach dem Tod des Spenders verbietet. Das Selbstbestimmungsrecht müsse auch über den Tod hinaus gelten, forderte Helling-Plahr.
„Das Gesetz wird der heutigen gesellschaftlichen Situation und den reproduktionsmedizinischen Möglichkeiten nicht gerecht.“ Denkbar sei aus ihrer Sicht eine Fristregelung, nach dieser das Sperma erst nach dem Ablauf einer gewissen Frist nach dem Tod vernichtet werden soll.
Gestern hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Klage einer Hinterbliebenen abgewiesen. Sie hatte eine Pariser Klinik auf die Herausgabe des eingefrorenen Spermas eines frühzeitig verstorbenen Angehörigen verklagt. Dieser habe einen Kinderwunsch geäußert und sie wolle ihm diesen letzten Wunsch erfüllen, argumentierte die Klägerin.
In Deutschland gab es in der Vergangenheit Fälle, in der Frauen vergeblich auf die Herausgabe des Spermas eines Verstorbenen klagten. In Belgien, Spanien und Großbritannien ist die künstliche Befruchtung „post mortem“ – also nach dem Tod des Spenders – erlaubt.
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