Politik

FDP plädiert für liberalere Blutspenderegelung

  • Mittwoch, 20. November 2019
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Berlin – Die FDP-Fraktion im Bundestag plädiert in einem Antrag dafür, das Blutspende­verbot für homo­sexuelle und transgeschlechtliche Menschen abzuschaffen. Die Nachfra­ge nach Blutspen­den sei sehr hoch, die Versorgung mit Blutpräparaten werde jedoch zu einer immer größe­ren Herausforderung, heißt es in dem heute veröffentlichten Antrag.

Lediglich zwei bis drei Prozent der Bevölkerung spendeten regelmäßig Blut. Jedes Jahr schie­den rund 100.000 Blutspender nach Erreichen der Altersbegrenzung oder durch eine Krankheit aus, schreibt die FDP. Die Abgeordneten regen an, das Transfusionsgesetz (TFG) so zu ändern, „dass eine Diskriminierung potenzieller Blutspender wegen ihrer sexuellen oder ge­schlechtlichen Identität ausge­schlossen wird“.

Die Bundesärztekammer (BÄK) hatte zuletzt die im August 2017 die Hämotherapie-Richt­linie überarbeitet. Sie kam damit ihrer im TFG übertragenen Aufgabe nach, den allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik für die Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und die Anwendung von Blutprodukten festzustellen.

Die Richtlinie enthält unter anderem auch Kriterien darüber, wer Blut und Blutprodukte spenden darf. Danach sind seit August 2017 homosexuelle Männer unter bestimmten Be­dingungen zur Blutspende zugelassen. Zwölf Monate nach Beendigung „sexuellen Risiko­verhaltens“ dürfen sie dem­nach künftig Blut spenden. Zuvor sind sie als Risikogruppe vom Blutspenden ganz ausgeschlossen gewesen.

Auf die Lockerung hatten sich damals Vertreter des Bundes­gesund­heitsministeriums (BMG), der zuständigen Bundesoberbehörden wie des Paul-Ehrlich-Instituts sowie des „Arbeitskreises Blut“ und des ständigen Arbeitskreises „Rich­tlinien Hämotherapie“ des wissenschaftlichen Beirats der Bundes­ärzte­kammer verständigt.

Als Grund für die Beschränkungen wurden die erhöhte Ansteckungsgefahr unter anderem mit HIV oder Hepatitis genannt. Kritisch seien in diesem Zusammenhang ins­besondere unbekannte Erreger sowie die Fensterphase von Testverfahren, also die Phase, in der eine Person bereits infiziert sei, diese Infektion aber noch nicht sicher nachgewiesen werden könne, hieß es.

kna/may

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