FDP will Heilpraktikerberuf jetzt doch erhalten

Berlin – Die FDP hat eine grundlegende Wende in ihrer Einstellung zum Heilpraktikerberuf und zur Heilpraktikerausbildung vollzogen. Sah die Arbeitsgruppe Gesundheit der FDP-Fraktion im Bundestag es noch im vergangenen Herbst „im Sinne der Patientensicherheit“ als geboten an, „die Erlaubnis zur Bezeichnung als Heilpraktiker mittelfristig auslaufen zu lassen“, plädiert die Gesamtfraktion jetzt dafür, den Beruf zu erhalten und auch die Ausbildung allenfalls „innerhalb der bestehenden Systematik“ zu verändern. Das geht aus einem neuen Positionspapier der FDP-Fraktion hervor, das dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ) vorliegt.
„Wir nehmen wahr, dass sich Menschen von Heilpraktikern gut beraten und betreut fühlen. Wir respektieren das Empfinden der Menschen, Heilung zu finden“, sagte Pascal Kober, sozialpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, dem Deutschen Ärzteblatt.
„Zur Freiheit des Einzelnen gehört auch das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper. Seit jeher verteidigen wir Freie Demokraten daher Vielfalt und Selbstbestimmung im Gesundheitswesen. Patientensouveränität und damit die freie Arzt- und Therapeutenwahl sind Grundsätze unserer gesundheitspolitischen Überzeugungen“, heißt es in dem neuen Positionspapier. Dies schließe auch ein, aus eigener Entscheidung auf Therapien zu verzichten oder alternative Behandlungsmethoden in Anspruch zu nehmen, auch wenn deren Wirksamkeit nach den bisher bekannten naturwissenschaftlichen Methoden nicht belegt sei.
„Der Begriff des Heilens hat viele Dimensionen und entscheidet sich letztlich am Erleben und Empfinden des Einzelnen“, heißt es in dem Papier. „Viele Menschen schätzen die Behandlung durch Heilpraktiker. Darunter viele Menschen, die nach schulmedizinischen Methoden als ‚austherapiert‘ gelten“, betonen die Abgeordneten in ihrem Positionspapier weiter.
Dieses Bekenntnis zum Heilpraktikerbesuch stellt eine 180-Grad-Wende gegenüber der Position der AG Gesundheit der FDP vom vergangenen Herbst dar. Damals hieß es: „Durch eine staatliche Erlaubnis, die Bezeichnung ‚Heilpraktiker’ zu führen, wird bei Patienten der Eindruck erweckt, dass der betreffende Behandler tatsächlich des ‚Heilens‘ kundig ist und von der von einem Heilpraktiker vorgenommenen Behandlung tatsächlich ‚Heilung‘ zu erwarten ist“.
Um die entsprechende Erlaubnis zu erhalten, müssten Heilpraktiker aber lediglich eine Prüfung ablegen, die sicherstellen soll, dass von ihren Tätigkeiten keine Gefahren ausgingen. Es sei aber klar, „dass sich der Staat nicht zum Gehilfen für Verbrauchertäuschungen machen darf“, so die AG im vergangenen Herbst.
Auch die Ausbildungs- beziehungsweise Prüfungsregelungen für Heilpraktiker sieht die FDP jetzt als ausreichend an. Die seit rund einem Jahr bundeseinheitlich geregelte Heilpraktikerüberprüfung stelle sicher, „dass Heilpraktiker über entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, damit von ihrer Tätigkeit bei ordnungsgemäßer Ausübung von Heilkunde keine Gefahr für die Gesundheit ihrer Patienten ausgeht“, heißt es in dem neuen Positionspapier.
Darüber hinaus schützten die einzuhaltenden Regelungen des Strafgesetzbuches, des Infektionsschutzgesetzes, des Arzneimittelgesetzes und Hebammengesetzes und die Überprüfungen durch die Gesundheitsämter Patienten vor Gefährdungen. „Die bestehenden gesetzlichen Regelungen sind ausreichend und bedürfen allenfalls Anpassungen innerhalb der bestehenden Systematik“, heißt es als Fazit in dem Papier.
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