Politik

Bundesregierung plant keine schärferen Regeln für Heilpraktiker

  • Donnerstag, 4. April 2019
/WavebreakmediaMicro, stock.adobe.com
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Berlin – Heute am späten Abend will der Bundestag sich in erster Lesung mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) befassen. Die Novelle sieht am Rande auch neue Regeln für Heilpraktiker vor. Weitere Verschärfungen soll es allerdings nicht geben, zeigte eine gestrige Befragung der Bundesregierung durch den Bundestag.

Das GSAV sieht als kleinen Teilaspekt vor, dass Angehörige nichtärztlicher Heilberufe, insbeson­dere Heilpraktiker, künftig nur noch nach Genehmigung verschreibungspflichtige Arznei­mittel für individuelle Patienten herstellen dürfen. Verboten werden darüber hinaus Frisch­zellen­kuren, bei denen in der Vergangenheit Frischzellen von Schafen bei Menschen angewendet wurden und die verschiedentlich zu Infektionen geführt haben.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erläuterte auf eine Nachfrage aus der AfD-Fraktion gestern, dass darüber hinaus aus seiner Sicht zum jetzigen Zeitpunkt kein weite­rer Verbotsbedarf besteht. Er wisse, dass die heutige Regelung bezüglich der Heilprakti­ker „nicht unumstritten“ sei, so der Minister. Gleichwohl gebe es „eine hohe Akzeptanz in verschie­denen Bevölkerungsgruppen“. „Aus heutiger Sicht sehen wir keinen weiteren Regelungs­bedarf“, erklärte Spahn.

Das GSAV befasst sich vor allem mit einer Verbesserung der Arzneimittelsicherheit. Die Novelle sieht etwa eine engere Zusammenarbeit der Arzneimittelüberwachungsbehörden von Bund und Ländern vor.

Gefragt wurde die Bundesregierung gestern unter anderem auch nach Aspekten des geplanten Implantateregisters für Medizinprodukte. Patienten sollen demnach über den Zugriff auf die eigenen Daten hinaus zunächst keine weiteren Zugriffsmöglichkeiten bekommen. „Eine umfassende und detaillierte Zugriffsmöglichkeit ist bisher nicht vorgesehen“, sagte Spahn. Es handele sich teilweise um sensible Daten, solche Zugriffe müssten gut durchdacht werden.

Spahn bekräftigte aber, dass die Daten auf jeden Fall nutzbar gemacht werden sollen, wenn es um Versorgungserkenntnisse, Aufsichtsfragen und Nachvollziehbarkeiten gehe, welches Krankenhaus welche Produkte implantiert habe. „Aber ob der Patient, der Versicherte, der Bürger die Daten individuell einsehen können soll, das ist noch nicht geregelt“. Er wolle die Idee aber in seine Überlegungen mit aufnehmen.

may

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