Ärzteschaft

Fehler bei Heilmittelverordnungen durch zertifizierte Praxis-IT zurückgegangen

  • Freitag, 29. Mai 2026
/stock.adobe.com, Volker Witt
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Berlin – Die Verordnung von Heilmitteln wie Physio- oder Ergotherapie scheint reibungsloser zu verlaufen, seitdem niedergelassene Praxen verpflichtet sind, ausschließlich von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zugelassene Praxisverwaltungssoftware (PVS) zu nutzen.

Das schließt die Bundesregierung aus der Tatsache, dass seither weniger Beschwerden von Heilmittelerbringern im Zusammenhang mit fehlerhaften Verordnungen beim Bundesgesundheitsministerium eingehen. Echte Zahlen dazu, wie oft Heilmittelverordnungen formal falsch ausgestellt werden, gibt es einer Antwort der Bundesregierung zufolge auf eine Kleine Anfrage der Grünen allerdings nicht.

Heilmittelerbringer sind nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts verpflichtet, ärztliche und zahnärztliche Heilmittelverordnungen vor der Leistungserbringung auf Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen. Werden Verordnungen von den Krankenkassen als fehlerhaft oder unvollständig bewertet, kann dies zu Kürzungen der Vergütung führen. In solchen Fällen werden bereits erbrachte Leistungen ganz oder teilweise nicht erstattet.

Die mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz eingeführte Regelung zu den PVS unterstützt laut der Antwort offenbar eine präzise und rechtssichere Erstellung der Heilmittelverordnungen. Die Software prüft, ob eine Verordnung vollständig ausgefüllt wurde und gibt Hinweise auf nicht ordnungsgemäß ausgefüllte Felder.

Allerdings bietet dies keine vollständige Sicherheit, denn laut der Antwort der Bundesregierung muss es weiterhin die Möglichkeit geben, auch unvollständig ausgefüllte Verordnungen auszudrucken, da eine handschriftliche Befüllung in Einzelfällen erforderlich und zulässig ist, zum Beispiel im Falle von Hausbesuchen.

Nach Angaben des Heilmittelinformationssystems der gesetzlichen Krankenversicherung werden aktuell rund 39 Millionen Heilmittelverordnungen jährlich ausgestellt.

Die Bundesregierung weist daraufhin, dass Heilmittelerbringer laut dem Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen ab Oktober 2027 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein sollen und Verordnungen von Heilmitteln ab Juni 2029 elektronisch erfolgen sollen.

hil

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