Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen laut Landespflegekammer viel zu bürokratisch

Mainz – Die Pflegepersonaluntergrenzen für verschiedene Versorgungsbereiche haben sich der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz zufolge als „administratives Monstrum“ entpuppt. Die Untergrenzen seien so konzipiert, dass die berufliche Pflege derzeit kaum vom ihnen profitieren könne. „Von einer Verbesserung in der Personalausstattung kann absolut nicht die Rede sein“, hieß es kürzlich aus der Pflegekammer. Sie forderte, den Einrichtungen den Verwaltungsaufwand für die Untergrenzen zu vergüten.
Seit Januar gelten in der Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingeführten Personaluntergrenzen. Diese sollen dafür sorgen, dass es in diesen vier pflegesensitiven Abteilungen im Krankenhaus zu keiner Unterbesetzung kommt. Dabei werden die Untergrenzen als maximale Anzahl von Patienten pro Pflegefachperson festgelegt. Einen Unterschied gibt es zwischen Tag- und Nachtschichten.
Die Krankenhäuser müssen für einzelne Monate Durchschnittswerte bei der Personalbesetzung sowie tages- und schichtbezogene Unterschreitungen an zentrale Stellen melden. Differenziert wird dabei zwischen verschiedenen Stationen und Schichten. Wirtschafts- oder Buchprüfer müssen daraufhin die Einhaltung der Untergrenzen bestätigen. Bei Nichteinhaltung werden Vergütungsabschläge fällig.
Die Kammer kritisiert den hohen Dokumentations- und Steuerungsaufwand für die Einrichtungen. „Insgesamt fordern wir daher, dass zusätzlich entstehende Kosten im administrativen Bereich ebenfalls vollumfänglich refinanziert werden“, sagte der Präsident der Pflegekammer, Markus Mai.
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