Politik

Krankenhaus­direktoren kritisieren Pflegepersonal­untergrenzen

  • Montag, 13. Mai 2019
/upixa, stock.adobe.com
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Berlin – Der Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD), Josef Düllings, hat die Einführung der seit Jahresbeginn in verschiedenen Abteilungen geltenden Pflegepersonaluntergrenzen kritisiert. „Die Untergrenzen sind gut gemeint, aber sie vergrößern die Probleme vor Ort derzeit noch“, sagte Düllings kürzlich auf der VKD-Jahrestagung in Berlin.

„Man sollte über Alternativen nachdenken, zum Beispiel den Ganzhausansatz, den auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft befürwortet.“ Bei einem Ganzhausansatz müssten Krankenhäuser eine bestimmte Anzahl von Pflegekräften nachweisen, die im gesamten Krankenhaus arbeiten – aber nicht in einer bestimmten Abteilung.

Derzeit gelten die Untergrenzen in den Abteilungen Intensivmedizin, Kardiologie, Unfall­chirurgie und Geriatrie. In der Geriatrie und in der Unfallchirurgie darf eine Pflegekraft am Tag zum Beispiel nicht mehr als zehn Patienten versorgen und in der Nacht nicht mehr als 20.  

Probleme in der Intensivmedizin

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärte, er wolle zunächst einmal Erfah­rungen mit den Pflegepersonaluntergrenzen sammeln. In diesem Zusammenhang setze auch bei den Gewerkschaften derzeit ein Denkprozess ein, meinte Spahn. Die Gewerk­schaft Verdi hatte bei der Einführung der Grenzwerte einen anderen Verteilungs­schlüssel gefordert: mehr Pflegekräfte pro Patient.

Wenn die Grenzwerte zu hoch seien, würden die Pflegekräfte zusätzlich unter Druck ge­setzt, meinte der Minister. Das hänge auch vom Pflegemangel in der Region ab, in der ein Krankenhaus steht. Spahn gab ein Beispiel: „Ich war vor Kurzem in verschiedenen Kran­ken­häusern in Sachsen. In Dresden wurde ich von den Gewerkschaftsmitgliedern dafür kritisiert, dass die Grenzwerte zu niedrig seien. Und in Bautzen wurde ich kritisiert, dass sie zu hoch seien. Das zeigt, in welchem Spannungsfeld wir uns befinden.“

Probleme gebe es durch die Untergrenzen vor allem in der Intensivmedizin. In der Kar­diologie gebe es durch die Untergrenzen vielleicht weniger Herzkatheterunter­suchungen.

„Da bin ich gar nicht böse“, so der Minister. In der Intensivmedizin könne es jedoch passie­ren, dass ein Notfallpatient 50 Kilometer weiter ins Krankenhaus gefahren werden müsse, weil in dem zunächst angefahrenen Krankenhaus infolge der Untergrenze Inten­siv­betten gesperrt wurden. Das löse natürlich eine Debatte aus. 

fos

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