Wissenschaftler erarbeiten Personalbemessungsinstrumente in der Pflege

Berlin – Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat angekündigt, auf dem morgen in Berlin beginnenden Deutschen Pflegetag ein Instrument zur Bemessung des Pflegepersonals in Krankenhäusern vorzustellen. Der DPR hatte eine Expertengruppe berufen, die mit der Entwicklung eines solchen Bemessungsinstruments beauftragt worden war. „Nur auf der Basis eines fundierten und zugleich praxistauglichen Verfahrens kann die pflegerische Versorgung in den Krankenhäusern bedarfsgerecht und dauerhaft abgebildet und gesichert werden“, betonte Patrick Jahn, Leiter der Expertengruppe des Deutschen Pflegerats.
Als Orientierungsrahmen für das Pflegepersonalbemessungsinstrument dienten dem DPR zufolge „international verbreitete Verfahren“, die aus einem Scoring, unter anderem zu pflegerischen und medizinischen Leistungen oder Patientenfähigkeiten, eine Ableitung von Zeitwerten zur Personalbindung sowie Vorgaben von Pflegepersonal-Patienten-Verhältnissen ermöglichen.
Statt einer aufwendigen Einzelleistungsdokumentation seien dabei lediglich die zentralen, den Pflegeaufwand bestimmenden Indikatoren zu erheben, so der DPR. „Damit können ohne übertriebenen bürokratischen Aufwand alle relevanten Faktoren einbezogen werden, die vor Ort zu Leistungen der Pflege führen, um daraus Aufwandsgruppen zu bilden“, erklärte Michael Isfort vom Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung, der ebenfalls in der Expertengruppe dabei war.
Seit dem 1. Januar 2019 gelten die mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) eingeführten Pflegepersonaluntergrenzen in den Bereichen Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie. Diese seien jedoch nicht ausreichend, so der DPR. Zur Sicherstellung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Patientenversorgung sei es Pflicht, auf eine gesicherte Personalbemessung zurückzugreifen. Ebenfalls im PpSG hat die Bundesregierung die Finanzierung von 13.000 zusätzlichen Stellen in stationären Pflegeeinrichtungen geregelt. Die Stellen werden je nach Größe der Pflegeheime auf die einzelnen Einrichtungen verteilt.
Kein Zeitplan angegeben
Wann ein Personalbemessungsinstrument für stationäre Pflegeeinrichtungen tatsächlich eingeführt werden soll, ist unterdessen unklar. Die Grünen-Politikerin Kordula Schulz-Asche hatte die Bundesregierung dazu schriftlich befragt und keine konkrete Antwort erhalten, wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, die dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ) vorliegt.
Die Bundesregierung verwies in ihrer Antwort lediglich auf ein Forschungsprojekt, das mit dem Pflegestärkungsgesetz zwei in Auftrag gegeben worden war und das im Juli 2017 begonnen hatte. Die Arbeiten befänden sich im Zeitplan, hieß es.
Das hatte auch der Leiter des Projektes, Heinz Rothgang von der Universität Bremen, im vergangenen Jahr erklärt. „Die Projektergebnisse sollten im Herbst 2019 vorliegen, sodass der Gesetzesauftrag erfüllt werden kann, ein Verfahren bis zum 30. Juni 2020 zu entwickeln und zu erproben“, kündigte Rothgang im April 2018 im Ersatzkassen Magazin an.
Darin hatte er auch die Ziele des Projekts erläutert. „Wir erheben auf einer breiten empirischen Grundlage, also durch Beobachtungen in einer größeren Zahl von Pflegeeinrichtungen, die durchschnittliche Ist-Situation und bewerten diese zugleich pflegefachlich, um so zu einer Soll-Personalausstattung zu gelangen“, heißt es darin.
Das Ziel sei es, einen Algorithmus zu entwickeln, der es ermögliche, aus der Zahl der Heimbewohner und deren individuellen Kompetenzen und personalen Unterstützungsbedarfen eine Personalausstattung zu ermitteln, die eine fachgerechte Pflege ermögliche. Dabei würden individuelle Quoten für jede Einrichtung erhoben, die eine Grundlage für die Festlegung der Personalbemessung in den Landesrahmenverträgen sowie für die Pflegesatzverhandlungen zwischen Krankenkassen und Pflegeheimen bilden.
Die Grünen hätten sich einen genaueren Zeitplan gewünscht. „Wir vermissen ein klares Signal der Bundesregierung, ein Personalbemessungsinstrument in der stationären Langzeitpflege nicht nur zu entwickeln, sondern auch verbindlich einführen zu wollen“, sagte Schulz-Asche dem DÄ.
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