Finanzierungsverordnung soll Reform der Pflegeausbildung ergänzen

Berlin – Die umfassende Reform der Pflegeausbildung in Deutschland hat eine weitere Hürde genommen. Gesundheits- und Familienministerium haben sich jetzt auf Einzelheiten der Ausbildungsfinanzierung verständigt. Der Referentenentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, regelt detailliert die Zahlungen von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Versicherern und Bundesländern in den geplanten Fonds, aus dem die Ausbildungskosten beglichen werden. „Wir schaffen den Rahmen für eine angemessene Ausbildungsvergütung, und das Schulgeld gehört endlich der Vergangenheit an“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
Vor einem Jahr hatte der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Pflegeausbildung ab dem Jahr 2020 umfassend modernisiert wird. Danach durchlaufen Pflegekräfte für kranke Kinder, kranke Erwachsene und alte Menschen künftig in den ersten beiden Jahren eine gemeinsame Ausbildung. Zudem müssen Auszubildende in der Pflege kein Schulgeld mehr bezahlen, sondern bekommen eine Ausbildungsvergütung.
Die Details der Ausbildung – etwa die künftigen Mindestanforderungen – werden in einer eigenen Verordnung geregelt, die der Bundestag in der kommenden Woche verabschieden soll. Ergänzt wird dies nun durch eine Finanzierungsverordnung. Der Referentenentwurf wird in den kommenden Wochen mit den betroffenen Verbänden, den anderen Ministerien und den Bundesländern abgestimmt, ehe der Bundesrat abschließend darüber entscheidet.
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