Finanzkommission: Weniger Krankenkassen helfen nicht beim Sparen

Berlin – Die Finanzkommission Gesundheit sieht keinen Spareffekt durch eine Reduktion der Zahl der Krankenkassen oder der Vorstandsgehälter. Das ist dem 483-Seiten starken Report zu entnehmen, der am vergangenen Montag in Berlin vorgestellt worden ist. Das Deutsche Ärzteblatt berichtete über die wichtigsten Vorschläge und analysiert den Report weiter.
In der öffentlichen Debatte wird oft darüber diskutiert, ob die große Zahl der Krankenkassen sowie die Vorstandsgehälter für die hohen Kosten mitverantwortlich sind. Laut dem Kommissionsbericht wurde innerhalb des zehnköpfigen Gremiums darüber diskutiert – allerdings ohne Empfehlungen für eine der beiden Möglichkeiten.
Die Expertenkommission argumentiert bei der Anzahl der Kassen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), dass die 20 größten bereits 84 Prozent aller GKV-Mitglieder versichern.
„Hinzu kommt, dass ein erheblicher Teil der Krankenkassen nur regional geöffnet ist und die regionale Marktkonzentration bereits heute sehr groß ist“, heißt es in dem Bericht. Auch alle elf Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) gehörten zu den regional geöffneten Krankenkassen. Die fünf größten Krankenkassen haben in einzelnen Bundesländern Marktanteile von 68 bis 85 Prozent.
1992 gab es in Deutschland 1.223 Krankenkassen, 2004 waren es 280 und 2025 zählt die Statistik 94. Dazu zählen elf AOKen, sechs Ersatzkrankenkassen, sechs Innungskrankenkassen, 69 Betriebskrankenkassen und zwei weitere. Bei den Ersatzkrankenkassen sind 28,5 Millionen Menschen versichert, bei den AOKen 27,5 Millionen.
Beispiel: Kostenproblematik in Österreich
Kostenvorteile durch eine Fusion wird nach Ansicht der Expertengruppe nicht gesehen. Als Beispiel könne Österreich dienen. Dort wurden im Jahr 2020 die neun Gebietskrankenkassen und die vier Betriebskrankenkassen zu einer Österreichischen Gesundheitskrankenkasse (ÖGK) fusioniert. Auf Betreiben der damaligen ÖVP/FPÖ-Regierung sollte zwischen 2020 und 2023 eine Milliarde Euro gespart werden, die in die Gesundheitsversorgung fließen sollten.
Allerdings hat sich dies offenbar nicht bewahrheitet: 2023 berichtete der Österreichische Bundesrechnungshof, dass der Umbau 215 Millionen Euro gekostet habe, schon damals fehlten 111 Millionen Euro. Im März 2026 berichten Österreichische Medien, dass aus den Rücklagen im Jahr 2020 in Höhe von 1,4 Milliarden Euro inzwischen ein Defizit von 550 Millionen Euro im Jahr 2024 geworden ist.
Bis 2028 wird mit eine jährlichen Minus von 948 Millionen Euro gerechnet. Die ÖGK versichert 7,6 Millionen Menschen und hat ein Budget von 20,8 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Die größte Deutsche Krankenkasse, die Techniker Krankenkasse, hat 12,3 Millionen Versicherte und hat einen Etat von 69,2 Milliarden Euro im Jahr 2026.
Zusätzlich – so listet es die deutsche Expertenkommission auf – gab es bei den Verwaltungsausgaben eine Steigerungsrate von 39 Prozent zwischen 2020 und 2024 in Österreich. Im Vergleich dazu lagen die Ausgabensteigerung für die Verwaltung in der deutschen GKV im gleichen Zeitraum bei sieben Prozent.
„Empirisch zeigt sich kein eindeutiger Zusammenhang zwischen der Größe einer Krankenkasse und ihren Verwaltungsausgaben je Versicherten“, schreibt die Expertenkommission. Es gebe große wie kleine Kassen mit sehr unterschiedlichen Verwaltungsausgaben.
Einsparungen bei Krankenkassen sieht die Kommission bei der Digitalisierung von Prozessen. Habe ein Kassenmitarbeiter im Jahr 2004 im Schnitt 487 Versicherte betreut, seien es 20 Jahre später durchschnittlich 563 Versicherte. Die Kommission sieht Anzeichen, dass die Krankenkassen einen starken Anreiz haben, effizient zu wirtschaften.
„Anreize zur Reduzierung von Verwaltungsausgaben bestehen vor allem durch einen starken Preiswettbewerb über kassenindividuelle Zusatzbeitragssätze“, schreibt die Kommission im Bericht. Dieser werde vom „Zuweisungsmechanismus im Risikostrukturausgleich flankiert, über den die Krankenkassen Zuweisungen für standardisierte Verwaltungsausgaben erhalten, die die tatsächlichen Aufwendungen nur im GKV-Durchschnitt decken“.
Höhe der Vorstandsgehälter sind nicht beitragsrelevant
Bei der Frage nach den Vorstandsvergütungen für Krankenkassen-Chefs bezieht die Kommission ebenso Stellung. So gebe es bereits jetzt „recht strenge Regelungen“ zu den Vorstandsvergütungen. Im Jahr 2024 betrugen die Gehälter über alle Krankenkassen 17 Millionen Euro.
„Dies entspricht einem Anteil von 0,14 Prozent an den Nettoverwaltungsausgaben und von 0,005 Prozent an den Gesamtausgaben“, hieß es. Demnach kann über eine Reduktion der Vorstandssitze oder eine Begrenzung von deren Vergütungen keine beitragsrelevante Einsparung erreicht werden", heißte es.
Vorgaben machten die Aufsichtsbehörde, das Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS), sowie das Wirtschaftlichkeitsgebotes im Sozialgesetzbuch V. Auch müssten die Gehälter der Krankenkassenchefs Anfang März im Bundesanzeiger sowie auf den Internetseiten der Krankenkassen veröffentlicht werden. Als entscheidendes Kriterium für eine angemessene Vergütung wird die Zahl der Versicherten der Kasse bewertet.
„Krankenkassen stehen im Wettbewerb zueinander, und dieser Wettbewerb ist gewollt als Mittel zur Effizienzsteigerung. Deshalb können und sollen kompetitive Vorstandsvergütungen nicht unterbunden werden. Dennoch gilt: Krankenkassen sind zur Wirtschaftlichkeit und zur Sparsamkeit verpflichtet“, schreibt die Kommission in ihrem Bericht.
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