Finanzlage der Krankenkassen hat sich leicht verbessert

Bonn – Die Finanzsituation der 69 bundesunmittelbaren Krankenkassen in Deutschland hat sich im vergangenen Jahr im Vergleich zum Vorjahr insgesamt verbessert. Das geht aus dem Jahresbericht des Bundesversicherungsamts (BVA) hervor, den die Behörde heute vorlegte.
Während die Kassen 2015 einen Ausgabenüberschuss von 1,1 Milliarden Euro verbuchten, erzielten sie 2016 einen Überschuss der Einnahmen in Höhe von 500 Millionen Euro. Damit verfügten sie laut BVA am Jahresende über ein Betriebsmittel- und Rücklagevermögen in Höhe von 7,9 Milliarden Euro. Das entspricht 0,71 Monatsausgaben.
Große Unterschiede unter den Kassen
Das BVA weist zugleich aber darauf hin, dass die Lage bei den einzelnen Krankenkassen sehr unterschiedlich ist. Dem Report zufolge erzielten 39 Kassen einen Einnahmeüberschuss, 30 mussten einen Ausgabenüberschuss hinnehmen. Vier Kassen verfügten der Aufsichtsbehörde zufolge nicht über die gesetzlich vorgeschriebene Rücklage von mindestens einem Viertel einer Monatsausgabe. Welche Krankenkassen diese Vorgaben nicht einhielten, geht nicht aus dem Bericht hervor. Bei 29 fielen die Rücklagen höher aus.
Wie das BVA weiter schreibt, mussten 2017 mehr Krankenkassen einen überdurchschnittlichen Zusatzbeitrag erheben als noch im Vorjahr. Der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) für das Jahr 2016 festgesetzte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz von 1,1 Prozent sei zwar 2017 konstant geblieben, stellt das BVA fest. Da sich die Ertrags- und Vermögenssituationen der einzelnen Krankenkassen aber zum Teil „deutlich voneinander unterscheiden, bedeutet dies allerdings nicht, dass auch alle Krankenkassen ihre Beitragssätze stabil halten“. Die Zahl der Krankenkassen mit überdurchschnittlichem Zusatzbeitragssatz habe „weiter zugenommen“, resümiert das BVA.
Konkret fällt demnach in diesem Jahr für 9,7 Millionen Mitglieder von 17 Krankenkassen ein Zusatzbeitragssatz von 1,1 Prozent an. Für 10,7 Millionen Mitglieder von 26 Krankenkassen gilt ein günstigerer und für 13,6 Millionen Mitglieder von 22 Krankenkassen ein höherer Satz. Bei 15 Kassen hat das BVA nach eigenen Angaben die Erhöhungen des Zusatzbeitragssatzes um bis zu 0,6 Prozentpunkte genehmigt.
Zum Vergleich: Ende 2016 galt der Zusatzbeitragssatz von 1,1 Prozent für 9,4 Millionen Mitglieder von 15 bundesunmittelbaren Krankenkassen. Für 11,2 Millionen Mitglieder von 35 Krankenkassen lag der Satz darunter, für 13,4 Millionen Mitglieder von 18 Krankenkassen lag dieser oberhalb von 1,1 Prozent. Die ebenfalls unter Aufsicht des BVA stehende Landwirtschaftliche Krankenkasse erhebt aufgrund der anderen Beitragssystematik keinen Zusatzbeitrag.
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