Wie legen Krankenkassen ihr Geld an?
Berlin – Wie Krankenkassen bislang ihr Geld angelegt haben, will die Bundestagsfraktion der Grünen von der Bundesregierung wissen. In einer Kleinen Anfrage erklären die Abgeordneten um Maria Klein-Schmeink und andere, es werde den Krankenkassen ab dem kommenden Jahr erlaubt sein, einen bestimmten Teil ihres Kapitals in Aktien anzulegen.
Hintergrund der Reform sind immer größere Strafzinsen, die die Krankenkassen auf ihre gesetzlich vorgeschriebenen Rücklagen bezahlen müssen. Der Gesetzgeber wollte den Kassen die Möglichkeit einräumen, durch langfristige Anlagen für die Altersversorgung ihrer Beschäftigten höhere Zinsen zu erzielen. Das Gesetz sieht vor, dass die Aktienanlage auf zehn Prozent des Deckungskapitals zu begrenzen sind, wie dies auch in der Rentenversicherung möglich ist. Damit sollen grundsätzlich bestehende Verlustrisiken begrenzt werden.
Die Grünen betonen in ihrer Anfrage, es sei für die Zukunft nicht auszuschließen, dass Krankenkassen in Unternehmen investierten, die durch ihre Produkte oder Produktionsprozesse zu höheren Gesundheitsausgaben beitrügen. Das gelte beispielsweise für Tabak- oder Alkoholproduzenten oder Unternehmen mit hohen Treibhausgasemissionen.
2014 besaßen die 78 gesetzlichen Krankenkassen, die damals dem Bundesversicherungsamt (BVA) unterstellt waren, laut Anfrage ein Geldanlagevolumen von 26,4 Milliarden Euro. Der Gesundheitsfonds verfügte über ein Gesamtvolumen in Höhe von mehr als 200 Milliarden Euro.
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